News 22.08.2011, 07:47 Uhr

Schweizer Anwalt gegen Facebook siegreich

In einem Streitfall konnte ein Schweizer Anwalt das soziale Netzwerk dazu bringen, diffamierende Beiträge über ein Nicht-Mitglied zu löschen und gar den Account des Übeltäters zu sperren.
Der Fall ist deshalb aussergewöhnlich, weil Personen, die nicht selbst Mitglied im sozialen Netzwerk sind, normalerweise auf rechtlichem Weg wenig auszurichten haben. Im vorliegenden Fall wurde eine Frau, die nicht Mitglied ist, auf Facebook von einer anderen Person mit Bildern und Texten diffamiert. Der Basler Anwalt Jascha Schneider forderte Facebook im Namen seiner Mandantin dazu auf, die Einträge zu entfernen, schreibt der Beobachter in der aktuellen Ausgabe.
Der Anwalt erreichte schliesslich, dass der Zuckerberg-Konzern nicht nur die Einträge löschte, sondern die fehlbare Person gleich komplett sperrte, wie 20 Minuten schreibt. Und dies, obwohl sich das Opfer immer noch nicht bei Facebook angemeldet hat. Das ist nicht selbstverständlich, denn das soziale Netzwerk will klagende Personen dazu bewegen, sich ebenfalls anzumelden. Dazu müssen sie nämlich die AGB akzeptieren und damit auch, dass allfällige rechtliche Streitereien vor einem kalifornischen Gericht ausgetragen werden müssen. Ein Stolperstein für ausländische Kläger. Personen, die nicht Mitglied von Facebook sind, müssen dagegen mit langen und schleppenden Verfahren rechnen.
Der siegreiche Anwalt Schneider spricht deshalb im vorliegenden Fall von einem Präzedenzfall – auch wenn das gewünschte Resultat letztendlich in einem aussergerichtlichen Vergleich mit Facebook zustande gekommen sei.



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