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15.06.2011, 07:16 Uhr
Switch darf vorerst weiter für Tochter werben
Die halbstaatliche Domain-Registrierungsstelle darf den Werbebanner für die Hosting-Tochter Switchplus vorerst auf der Homepage belassen.
Wie Switch in einer Mitteilung an die Presse schreibt, hat das Bundesverwaltungsgericht dem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Falle des Werbe-Buttons für die Tochter Switchplus stattgegeben. Nachdem das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) im April mehrheitlich zugunsten der klagenden Hoster entschied, sollte Switch eigentlich den Werbebanner für Switchplus von der Internetseite switch.ch entfernen. Zudem entschied das Bakom, dass im Falle einer Beschwerde durch Switch die aufschiebende Wirkung der festgelegten Massnahmen nicht gelten sollte.
Switch reichte darauf beim Bundesverwaltungsgericht nicht nur Beschwerde ein, sondern beantragte auch die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Diesem Antrag hat das Gericht nun stattgegeben. Die Registrierungsstelle darf somit das Werbebanner für Switchplus vorerst und bis zum endgültigen Urteil weiterhin auf switch.ch belassen. Das Bundesverwaltungsgericht begründet das Urteil damit, dass durch den jetzigen Zustand kein ernsthafter Schaden für die Hoster entstehe.
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