Stellungnahme 01.05.2020, 14:42 Uhr

Parldigi spricht sich für Schweizer Contact-Tracing-App aus

Auch in der Schweiz steht eine Contact-Tracing-App in den Startlöchern. Die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit spricht sich für die Einführung einer Anwendung zur Rückverfolgung von Corona-infizierten Personen aus.
Matthias Stürmer, der Geschäftsleiter von Parldigi, mit Edith Graf-Litscher und Franz Grüter, die die Parlamentarische Gruppe gemeinsam präsidieren
(Quelle: Werner Rolli)
Die Rückverfolgung von Corona-infizierten Personen über eine Contact-Tracing-App soll bald möglich sein. Die beiden ETHs bereiten derzeit die Lancierung einer entsprechenden Anwendung für den 11. Mai vor (Computerworld berichtete). In einer Stellungnahme hat sich nun auch die Parlamentarische Gruppe digitale Nachhaltigkeit (Parldigi) für die Einführung einer Covid-19-Tracing-App ausgesprochen. Diese soll Userinnen und User informieren, wenn sie mit einer angesteckten Person längeren, engen Kontakt hatten.
Gemäss Parldigi setzt man in Europa bei solchen Apps grundsätzlich auf zwei Varianten, die unterschiedliche Datenspeicherungs-Modelle verfolgen: Das Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing (PEPP-PT) geht dabei von einem zentralen Ansatz aus, bei dem Daten der Begegnungen auf einem zentralen Server gespeichert werden. Beim Decentralised Privacy-Preserving Proximity Tracing (DP-3T) steht hingegen ein dezentrales Modell im Vordergrund, bei dem Begegnungen der Kontakte nur auf den Smartphones der Anwender gespeichert sind.
Hierzulande setzt man auf das dezentrale Modell von DP-3T. Bei Parldigi begrüsst man, dass sich der Bund für dieses Modell entschieden hat. Wie es in der Stellungnahme heisst, hat bei DP-3T der Datenschutz hohe Priorität, andererseits sind wesentliche Voraussetzungen der digitalen Nachhaltigkeit erfüllt. Parldigi zufolge ist etwa der Quellcode vollständig transparent einsehbar, zudem steht die gesamte Software unter einer Open Source Lizenz (Mozilla Public License 2).
Im Communiqué bringt Parldigi schliesslich noch vier Kriterien zur Sprache, die aus Sicht des überparteilichen Co-Präsidiums und dem Kernteam für den erfolgreichen Einsatz von DP-3T besonders wichtig sind:
  1. Die Motion 20.3144 «Gesetzliche Grundlagen zur Einführung der Corona-Warn-App (Corona Proximity Tracing-App)» der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-NR) wird zur Annahme empfohlen, solange dies nicht die Inbetriebnahme der Mobile App per Mitte Mai 2020 verzögert.
  2. Der Einsatz der Mobile App muss freiwillig erfolgen. Damit jedoch die nötige Abdeckung (geschätzt wird mind. 60 %) erreicht wird, erwartet Parldigi eine explizite Empfehlung des Bundesrates an die Bevölkerung, die Mobile-App zu installieren.
  3. Die organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Konsequenzen einer App-Warnung über den Kontakt mit einer positiv getesteten Person müssen klar und mit den Lebensrealitäten der Bevölkerung vereinbar sein.
  4. Im Hinblick auf die langfristige Lockerung der Massnahmen muss auch die internationale Kompatibilität, heisst die Interoperabilität mit Mobile-App-Lösungen von anderen Ländern, gewährleistet sein.


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