Tipps & Tricks 10.09.2013, 06:01 Uhr

Gekündigte Domain von Fremden gekapert

Problem: Ich habe letztes Jahr eine Domain im Stil von «vornamenachname.com» gekündigt. Wir verwenden die Domain «vornamenachname» nun unter einer anderen Endung bzw. Toplevel-Domain weiter. Nun stellen wir fest, dass die gekündigte Domain inzwischen auf eine japanische Pornoseite führt. Das ist ziemlich lästig, weil noch immer Backlinks existieren, die unsere neue Endung noch nicht angepasst hatten. Lässt sich dies verhindern?
Lösung: Leider nicht. Ab dem Moment, in welchem eine Domain gekündigt und deren Laufzeit bei der Domainregistrierstelle abgelaufen ist, wird sie für Andere wieder zum Registrieren und Nutzen verfügbar. Damit kann man aber auch nicht unbedingt von «gekapert» sprechen. Wer eine willentlich freigegebene Domain für sich registriert, handelt durchaus legal. Vom rein rechtlich gesehen übrigens meistens ebenfalls legalen «Kapern» könnte man allenfalls sprechen, wenn eine offensichtlich aus Versehen als «frei» gekennzeichnete Domain von jemandem übernommen würde. Solches kann passieren, wenn der Domaininhaber die Rechnung bei der Domainregistrierstelle nicht bezahlt. Es hängt vom Goodwill des Domaingrabbers oder der Registrierstelle ab, ob eine versehentlich freigewordene Domain ihrem ursprünglichen Inhaber zurückgegeben wird.
Aber natürlich ist das ärgerlich, wenn auf einer ehemals eigenen Domain plötzlich Schmuddelkram läuft. Viele Internet-Geschäftemacher registrieren sogar ganz gezielt frisch freigewordene Domains, um unter der Adresse zweifelhaften Content aufzuschalten; meistens haufenweise Werbung und manchmal sogar Malware. Einige benutzen hierzu Tools und Dienste, die ihnen fast in Echtzeit die frisch aufgegebenen Domains auflisten.
Ihnen bleibt nicht viel anderes übrig, als die Inhaber jener Seiten zu informieren, die noch auf Ihre alte Domain verweisen. Die Betreiber jener Seiten sind in der Regel über eine Information sogar froh, denn die wenigsten verlinken freiwillig auf dubiosen Content. 
Sie könnten mit Hilfe einer Suchmaschine versuchen, die Seiten zu finden, die Sie über den fehlerhaften Link informieren wollen. Suchen Sie bei Google einmal nach dem Schema link:ihrealtedomain.com, wobei Sie statt «ihrealtedomain.com» natürlich Ihre betroffene ehemalige Domain eingeben.
Wenn Sie verhindern wollen, dass jemand Ihre alte Domain registriert, dann müssen Sie sie behalten. Die jährlichen Gebühren sind je nach Toplevel-Domain (Endung) nicht besonders hoch. Sie haben dann verschiedene Optionen. Sie könnten die alte Domain auf Ihre neue Domain umleiten lassen. Alternativ leiten Sie sie auf eine einzelne, selbst gestaltete Seite um, auf der Sie über den neuen Aufenthaltsort Ihrer Webseite informieren. Im Idealfall bietet der Hoster rudimentäre Auswertungen, die Ihnen beispielsweise nach einem Jahr erlauben, herauszufinden, über welchen Weg noch einige Besucher auf Ihre alte Seite gelangt sind. In solchen Logfiles sind die verweisenden Seiten üblicherweise als «Referrer» aufgelistet. 
Sie brauchen die alte Domain auch nicht ewig zu behalten. Sobald sich nach vielleicht ein oder zwei Jahren keine erwünschten Besucher mehr via Fehlverlinkung auf die alte Seite verirren, können Sie sie ja immer noch aufgeben. Sie wird zwar auch dann sehr bald von Domaingrabbern übernommen, aber Sie mildern durch die lange Übergangsfrist die Gefahr, erwünschten Traffic zu verlieren. (PCtipp-Forum)



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