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24.11.2011, 15:33 Uhr
Zollfreiheit für zusätzliche IT-Produkte
Schweizer müssen für bestimme IT-Produkte künftig keine Zollgebühren mehr bezahlen. PCtipp.ch hat nachgefragt, was das für Konsumenten hierzulande bedeutet und welche Geräte konkret vom Zoll befreit werden.
Der Bundesrat hat am gestrigen Mittwoch beschlossen, für Multifunktionsdrucker, Flachbildschirme, Settop-Boxen, Telekomkabel und bestimmte Kopfhörer ab dem 1. Januar 2012 Zollfreiheit zu gewähren. Wie der Bund mitteilt, stellt kein Schweizer Unternehmen vergleichbare Produkte her.
Mit der Zollbefreiung wird internationalen Verpflichtungen im Rahmen der WTO Rechnung getragen. Denn bereits im Jahr 1998 hat sich die Schweiz dem WTO-Übereinkommen über die Informationstechnologie angeschlossen. Dieses Information Technology Agreement (ITA) sieht Zollbefreiung für die vom Übereinkommen erfassten Produkte vor. Seit dessen Verabschiedung hat es im IT-Bereich jedoch zahlreiche technologische Weiterentwicklungen gegeben. Auf diese müssen die ITA-Unterzeichner reagieren.
Mit der Zollbefreiung wird internationalen Verpflichtungen im Rahmen der WTO Rechnung getragen. Denn bereits im Jahr 1998 hat sich die Schweiz dem WTO-Übereinkommen über die Informationstechnologie angeschlossen. Dieses Information Technology Agreement (ITA) sieht Zollbefreiung für die vom Übereinkommen erfassten Produkte vor. Seit dessen Verabschiedung hat es im IT-Bereich jedoch zahlreiche technologische Weiterentwicklungen gegeben. Auf diese müssen die ITA-Unterzeichner reagieren.
Für diese IT-Produkte ist künftig kein Zoll mehr fällig
Dem Bundesratsbeschluss zufolge gilt ab Anfang 2012 Zollfreiheit unter anderem für Flachbildschirme. Was das konkret heisst, erläutert das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gegenüber PCtipp: «Flachbildschirme mit eingebautem Fernsehempfangsgerät werden nicht zollfrei. Die einzigen Fernsehempfangsgeräte, die neu zollfrei sind, sind die Settop-Boxen mit integrierter Funktion zum Informationsaustausch über das Internet.» Neu müssen Schweizer also keine Zollgebühren mehr für Flachbildschirme entrichten, die ohne eingebauten TV-Empfänger auskommen. Hierbei spielt es übrigens keine Rolle, ob diese hauptsächlich für PCs bestimmt sind oder für andere Geräte. Computerbildschirme sind hingegen heute bereits zollfrei.
Während für Telekomkabel mit Steckern aktuell ebenfalls schon kein Zoll mehr fällig ist, sind ab Anfang 2012 auch Kabel für den Telekommunikationsbereich zollfrei, die über keinen Stecker verfügen. Wichtig dabei ist allerdings, dass für Computerkabel weiterhin Zollgebühren bezahlt werden müssen. Schweizerinnen und Schweizer können gemäss dem gestrigen Bundesratsbeschluss künftig auch Multifunktionsdrucker und «bestimmte Kopfhörer» zollfrei einkaufen. Zollfrei sind laut Seco allerdings nur Telefonhörer und gewisse Teile dazu für drahtgebundene Telefonhörer. Zollpflichtig bleiben hingegen alle anderen Kopfhörer. Dazu gehören beispielsweise Audio-Kopfhörer oder drahtgebundene Freisprecheinrichtungen für Mobiltelefone.
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Während für Telekomkabel mit Steckern aktuell ebenfalls schon kein Zoll mehr fällig ist, sind ab Anfang 2012 auch Kabel für den Telekommunikationsbereich zollfrei, die über keinen Stecker verfügen. Wichtig dabei ist allerdings, dass für Computerkabel weiterhin Zollgebühren bezahlt werden müssen. Schweizerinnen und Schweizer können gemäss dem gestrigen Bundesratsbeschluss künftig auch Multifunktionsdrucker und «bestimmte Kopfhörer» zollfrei einkaufen. Zollfrei sind laut Seco allerdings nur Telefonhörer und gewisse Teile dazu für drahtgebundene Telefonhörer. Zollpflichtig bleiben hingegen alle anderen Kopfhörer. Dazu gehören beispielsweise Audio-Kopfhörer oder drahtgebundene Freisprecheinrichtungen für Mobiltelefone.
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