SBB 17.02.2023, 09:26 Uhr

Die SBB verfolgen ihre Passagiere bald noch genauer

Grosse Aufrüstpläne bei den SBB. Ab kommendem Herbst sollen an grösseren Bahnhöfen dutzende Kameras installiert werden – mit Gesichtserfassung. So soll das Kaufverhalten der Passagiere ausgewertet werden. Ohne dies den Passagieren mitzuteilen.
(Quelle: hpgruesen / Pixabay)
Wie das Magazin K-Tipp erfahren hat, gibt es bei den SBB grosse Pläne zur Überwachung von Personen, die sich in ihren Gebäuden aufhalten. Ab September 2023 sollen nicht nur deutlich mehr Kameras aufgestellt werden, auch sollen diese weitere Daten erfassen, die nicht nur zu Sicherheitszwecken dienen. So sei das bei den meisten der schweizweit aktuell 700 aktiven Kameras der Fall.
Gemäss einem internen SBB-Dokument sei es das Ziel, «Daten in hoher Qualität zu beschaffen, mit denen Personenbewegungen an Bahnhöfen analysiert werden können». Zu diesem Zweck wollen die SBB Kameras mit Gesichtserfassung installieren – und zwar möglichst versteckt, nicht von blossem Auge erkennbar. Die daraus gewonnenen Daten sollen mit anderen Quellen, welche den SBB zur Verfügung stehen, z. B. jene vom Swisspass oder den Ladenkassen, verknüpft werden.
So soll etwa erhoben werden, welche Wege Reisende im Bahnhof wählen, wie lange sie sich dort aufhalten, welche Läden besucht werden oder was dort gekauft wird – samt ausgegebener Summe. Aber auch Alter, Geschlecht, Grösse und mitgeführtes Gepäck soll erfasst werden. 

«Abschöpfungsrate» als Ziel

Das Ziel: Erhöhung der «Abschöpfungsrate», wie es die SBB in dem erwähnten Dokument zu nennen scheint. Heisst konkret: Umsatzsteigerung, aufgeschlüsselt auf die Ladengeschäfte. Davon sollen dann die Mietkosten abgeleitet werden. Auch die Ladenbetreiber sollen Zugriff auf diese Daten erhalten – wohl um ihr Angebot optimal auf die Gegebenheiten ausrichten können.
Ein weiterer heikler Punkt ist die Datenspeicherung: Diese soll in der Cloud des US-Konzerns Microsoft erfolgen, ausserhalb der Schweiz. Die Lieferanten werden von den Bundesbahnen zwar angewiesen, die Personendaten zu anonymisieren, um dem Datenschutzgesetz gerecht zu werden, jedoch sollen die zu installierenden Kameras zu einer «eindeutigen Identifikation der Person während des gesamten Aufenthalts im Bahnhof» in der Lage sein, wie K-Tipp weiss.

EDÖB verlangt Untersuchung

Adrian Lobsiger, der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte, verlangte bereits in der Vergangenheit eine sogenannte «Datenschutz-Folgeabschätzung». Aufgrund des Re-Identifikationsrisikos und der Masse an Daten befürchte er ein erhebliches Risiko für die Persönlichkeit der Passanten, wie sein Mediendienst offenbar dem KTipp schrieb. Auf der EDÖB-Webseite findet sich derzeit nur ein kurzer Hinweis zu den SBB-Plänen. Die SBB haben ihrerseits eine Mitteilung veröffentlicht, in welcher sie die Pläne genauer erläutern und die angebliche Notwendigkeit dafür ausführen.
«Pilot-Bahnhof» wird Schaffhausen, 57 weitere Bahnhöfe sollen folgen – bis 2028 sollen diese komplett ausgerüstet sein, allerdings mit einer Möglichkeit zur Fristverlängerung bis 2033.



Kommentare
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bobnoise
17.02.2023
Es gibt sehr strenge Gesetze, was die Videoüberwachung betrifft. Ein Arbeitgeber darf nicht mal das Firmengelände ohne trifftigen Grund UND Information der Betroffenen überwachen. Warum darf sich die SBB einfach darüber hinwegsetzen? ...und dann auch noch gleich unter völliger Missachtung des Datenschutzes. Der Datenschutzbeauftrage verlangt lediglich eine "Folgenabschätzung" ...und das auch erst NACHDEM man ihn darauf hingewiesen hat. Ein Schelm, wer da böses denkt. Langsam frage ich mich ernsthaft was aus unserem Rechtsstaat geworden ist. Wir steuern langsam auf chinesische Verhältnisse zu...und kaum einer sagt was.

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Xpert
18.02.2023
Es gibt sehr strenge Gesetze, was die Videoüberwachung betrifft. Ein Arbeitgeber darf nicht mal das Firmengelände ohne trifftigen Grund UND Information der Betroffenen überwachen. Warum darf sich die SBB einfach darüber hinwegsetzen? ...und dann auch noch gleich unter völliger Missachtung des Datenschutzes. Der Datenschutzbeauftrage verlangt lediglich eine "Folgenabschätzung" ...und das auch erst NACHDEM man ihn darauf hingewiesen hat. Ein Schelm, wer da böses denkt. Langsam frage ich mich ernsthaft was aus unserem Rechtsstaat geworden ist. Wir steuern langsam auf chinesische Verhältnisse zu...und kaum einer sagt was. Was im Artikel nicht erwähnt wird: Bei der Datenschutz-Folgeabschätzung geht es darum abzuschätzen, ob eine beabsichtigte Bearbeitung von Personendaten besondere Risikofaktoren aufweist. Ist dies der Fall muss diese Datenschutz-Folgeabschätzung inkl. einem ISDS-Konzept (IS=Informationssicherheit; DS=Datenschutz) und einer Rechtsgrundlagenanalyse der zuständigen, zum Dateschutz beauftragten Stelle (Kanton oder Bund), vorgelegt werden. Das ISDS-Konzept muss dabei klar aufzeigen wie beides (IS und DS) gewährleistet werden.