E-ID: Bund nimmt neuen Anlauf

Datenschutzanliegen von zentraler Bedeutung

Nebst dem Mandat von Privatfirmen hätten Sicherheits- und Datenschutzbedenken den Ausschlag für das Nein gegeben zeigte eine Analyse. Umso wichtiger sei die autonome Nutzung und der Datenschutz bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurf gewesen, welcher sich seit dem 20. Oktober in der Vernehmlassung befindet. Die Neukonzeption erfülle alle gesetzlichen Anforderungen, versichert Keller-Sutter. So seien verschiedene Universitäten sowie der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in die Ausarbeitung des Entwurfs miteinbezogen worden.

Technologisch ungebunden

Der Bundesrat hat zudem wissen lassen, dass das Gesetz technologieneutral formuliert wird, um auf allfällige Entwicklungen in diesem Sektor flexibel reagiert werden kann. Die Nutzung einer E-ID soll zuden freiwillig und kostenlos sein. Sämtliche möglichen Einsatzfelder auf Behördenebene sollen weiterhin parallel auf analogem Wege angeboten werden. Allerdings werde der Weg über die E-ID mit Zeit- und auch Kostenersparnis einhergehen. Auch auf Gemeinde- und Kantonsebene soll die E-ID eingesetzt werden können - etwa für eine Wohnsitzbestätigung oder ähnliches.

Nicht vor 2025

Allerdings soll es kein reines Behörden-Instrument sein - auch im privaten Sektor soll die E-ID - auf freiwilliger Basis - zum Einsatz kommen sollen, wie etwa beim Ticket-Verkauf für den öffentlichen Verkehr. Dies soll Anreize schaffen.  Das Bundesamt für Strassen (Astra) stellt zudem die Möglichkeit eines digitalen Führerscheins in Aussicht. 
Dies braucht allerdings Zeit. Das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) werde daher nicht vor 2025 in Kraft treten.

Noch sei nicht alles perfekt

Es sei nun an der Bundesverwaltung zu zeigen, dass man in der Lage ist, solche digitalen Projekte in nützlicher Frist umzusetzen, sagt Michael Schöll. Die Piratenpartei gibt derweil zu bedenken dass es «einen klar eingegrenzten Einsatzrahmen für die E-ID» geben muss. Der Datenfluss sei im aktuellen Gesetzesentwurf nach wie vor "zu sammelwütig".
 


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