News
25.11.2015, 13:36 Uhr
Einheitliche Ladekabel für die Schweiz
Apple, Google + Co müssen ab 2017 Handys produzieren, die einheitliche Ladegeräte nutzen. Ansonsten dürfen sie in der Schweiz nicht mehr verkauft werden.
Was für ein Schock für Smartphonehersteller und ihre Zubehörlieferanten: Ab 2017 müssen alle auf dem Schweizer Markt vertriebenen Mobiltelefone mit einem einheitlichen Ladegerät kompatibel sein. Kein Micro-USB für das Nexus und Lightning für das iPhone mehr. Sondern ein Anschluss für Alle. Dies hat der Bundesrat entschieden, indem er heute die Revision zweier Verordnungen über Fernmeldeanalagen und elektrische Geräte verabschiedete.
Auf die Apple-Geräte dürfte die Aktion zielen. Die meisten anderen Hersteller haben sich mittlerweile auf den Micro-USB-Anschluss geeinigt. Apple aber hält an ihrer eigenen Lightning-Schnittstelle fest. Dies tun die Cupertiner nicht nur aus Sturheit, sondern weil Lightning Vorteile bietet: Im Gegensatz zu Micro-USB kann mehr Strom übertragen werden und es gibt kein oben oder unten, man kann den Stecker also nicht verkehrt herum anschliessen und dadurch möglicherweise beschädigen. Nebst den beiden gängigsten Varianten sind neuere Geräte wie das Nexus 5X mit USB-C-Anschlüssen ausgestattet. Diese sind ebenfalls beidseitig einsteckbar und theoretisch in der Lage, 4K-Bildinformationen zu übertragen. Auch Apple setzt auf USB-C, allerdings nur beim Macbook 12 Zoll. Man sieht: Es ist kompliziert. Welcher Standard sich am Ende durchsetzen wird, ist noch nicht bekannt. Falls aber beispielsweise Apple auf die Idee kommt, einen Lightning-zu-Micro-USB-Adapter jedem Gerät beizulegen, könnten sie damit auf die Nase fallen. «Ziel ist, dass alle Geräte den gleichen Stecker haben», sagt Lucio Cocciantelli, Leiter Sektion Marktzugang und Konformität beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom). «Damit ich, wenn ich mit meinem Huawei-Gerät unterwegs bin und das Ladekabel zuhause vergessen habe, mir das einer anderen Person ausleihen kann, auch wenn diese beispielsweise ein iPhone hat.»
Den EU-Richtlinien gefolgt
Die Weisung des Bundesrats, die für weniger Ladegeräte und somit weniger Elektroschrott sorgen soll, dürfte auf wenig Verständnis bei den betroffenen Firmen stossen. Sie profitieren davon, dass Kunden unterschiedliche Ladekabel und Adapter kaufen müssen. Und müssen sich nun nebst dem Einnahmeverlust auch mit dem neuen Standard auseinandersetzen, der nicht feststeht und damit Planungsunsicherheit verursacht.
Klar, dass die Anbieter deshalb dieser Weisung aus der Schweiz kaum Folge leisten werden. Wäre sie nicht durch die EU gestützt. Die europäische Gesetzgebung wurde ebenfalls in diesem Sinne angepasst und da die Schweiz ein entsprechendes Abkommen mit ihr hat, auf sie angewandt. «Hätten wir das Gesetz alleine beschlossen, hätten uns die Hersteller ausgelacht», so Cocciantelli.
Den Herstellern bleibt immerhin der Trost, dass sie noch knapp zwei Jahre Zeit haben, bis der einheitliche Standard in Kraft tritt. Geräte die vor diesem Zeitpunkt hergestellt werden, dürfen weiterhin verschiedene Anschlüsse haben.
Mehr Pflichten
Darüber hinaus hat der Bundesrat Vorschriften für Fernmeldeanlagen und elektrische Geräte harmonisiert und die Zuständigkeiten klarer aufgeteilt. So sollen Hersteller, Importeure und Verkäufer einfacher garantieren können, dass die in Verkehr gebrachten Produkte regelkonform sind. Ebenfalls vereinfacht wird die Überwachung, da die Angaben zur Rückverfolgbarkeit der Produkte präzisiert worden sind. Und auch die Konsumentinnen und Konsumenten wurden nicht vergessen: Neu müssen die Adressen, über die die Herstellerin und die Importeurin kontaktiert werden können, zwingend dem Produkt beigefügt werden. Bei Funkanlagen müssen neben allfälligen Nutzungsbeschränkungen auch die Leistungen und die verwendeten Frequenzen aufgeführt werden.
Schliesslich hat der Bundesrat dem Bundesamt für Kommunikation die Kompetenz übertragen, die Vorschriften für innovative Betriebsmittel genauer festzulegen. Damit stellt er sicher, dass diese Bestimmungen rasch an die technologische Entwicklung angepasst und so gewisse Märkte positiv beeinflussen werden können. Ein Beispiel dafür sind Funkanlagen, deren Funktionen und Parameter durch einen einfachen Softwarewechsel geändert werden können.
Die Fernmeldeanlagenveordnung wird am 13. Juni 2016 in Kraft treten. Es ist eine Übergangsphase von einem Jahr vorgesehen, damit sich der Markt an die neuen Regeln anpassen kann. Die Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit wird am 20. April 2016 in Kraft treten. Diese beiden Daten entsprechen jenen, die für die Änderung der entsprechenden Gesetzgebungen der EU-Länder festgelegt worden sind.
Autor(in)
Fabian
Vogt
25.11.2015
25.11.2015
25.11.2015
26.11.2015
26.11.2015