News 27.06.2017, 09:07 Uhr

«Ihr Swisscom-TV-Abo ist nicht mehr auf dem neusten Stand der Technik»

Ein sonderbarer Vorfall: Beim PCtipp meldete sich ein Leser mit einer seltsamen Swisscom-Warnung. Sein Swisscom-TV sei abgelaufen.
«Ich habe diese Meldung immer wieder gelesen – ich konnte es einfach nicht fassen», schreibt uns ein verdutzter Swisscom-Kunde. An einem späten Mai-Nachmittag wollte R.K. seinen Fernseher einschalten, um SRF 1 zu schauen. Auf einmal begrüsste ihn eine Mitteilung auf dem Bildschirm: «Ihr Swisscom-TV ist nicht auf dem neusten Stand der Technik und muss ersetzt werden. Wir begleiten Sie beim einfachen Wechsel und zeigen Ihnen gerne alle Ihre Möglichkeiten», liest sich die Meldung weiter. Verunsichert machte sich R. K. gleich auf den Weg zum nächsten Swisscom-Shop an der Bahnhofstrasse in Sursee. Ob das wirklich wahr sein könne, dass das Abo inklusive Swisscom-TV am besagten 31.07.2017 abgeschaltet werde, fragte er die Kundenberaterin. Die Verkäuferin antwortete zunächst, man könne hier nichts tun. Das sei nun mal so. Wie es sich herausstellte, handelte es sich um ein veraltetes Abo, das die Swisscom schon länger nicht mehr im Portfolio führt. Erbost verlangte Herr K. gleich den Geschäftsführer, um eine Verschiebung des offenbar anstehenden Abschalttermins zu vereinbaren. Allerdings erhielt der Kunde später nur eine E-Mail mit der Nachricht, das sich ein Swisscom-Mitarbeiter melden werde. Er kontaktierte die angegebene Rufnummer darauf mit der nochmaligen Bitte um Bestätigung, dass der «Abschalttermin» vom 31.07. sich verschieben lasse – ohne Erfolg. «Ich kann dieses Vorgehen der Swisscom nicht akzeptieren», ärgert sich K. Sei er doch seit über 30 Jahren Kunde der Swisscom.

Verwirrende Verfallsanzeige

Wir konfrontierten Swisscom mit dem Vorfall. Offenbar hat der Kunde die Nachricht auf dem Bildschirm tatsächlich erhalten, weil er noch ein altes Kombi-Angebot nutzt, das Swisscom seit längerem nicht mehr anbietet. Zwar handelte es sich bei dem Datum auf dem Bildschirm nicht um ein eigentliches Abschaltdatum des Anschlusses, sondern nur um ein «Verfallsdatum der Bildschirmmeldung». Wie uns Swisscom auf Anfrage erklärte, wolle man dies künftig besser kennzeichnen. Allerdings hat das ominöse Datum selbst beim Swisscom-Support ein wenig für Verwirrung gesorgt. «Es ist uns wichtig, die Kunden beim Wechsel auf ein aktuelles Angebot gut zu begleiten», sagt Swisscom-Mediensprecher Armin Schädeli. «Wir bedauern, dass dies nicht passiert ist und entschuldigen uns für die Umstände». Man informiere die Kunden zuerst grundsätzlich über den TV-Bildschirm, danach seien ein Brief und ein Telefonanruf vorgesehen, so Schädeli.
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Autor(in) Simon Gröflin



Kommentare
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sibirjak999
27.06.2017
Was sich Swisscom sonst noch erlaubt: Wir wurden von der Swisscom Marketing-Abteilung mit Werbeanrufen belästigt, obwohl wir einen Robinsoneintrag im elektronischen Tel.-Buch haben. Was erstaunlich ist: Der Eintrag von der Anrufstelle lautet: ANfang Zitat: Swisscom (Schweiz) AG Direct Marketing Center Auenstrasse 10 8600 Dübendorf/ZH Telefon 044 824 71 11 * Gratis-Nummer 0800 715 015 numéro-gratuit 0800 715 015 numero-gratuito 0800 715 015 * Wünscht keine Werbung Ende Zitat

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jacki
27.06.2017
War nahe am wechsel!! Kontaktierte Swisscom via Chat, habe meine Wünsche dort erleutert! Aber musste feststellen die Supportabteilung kennt nicht mal ihre Produkte! Als ich schrieb das sei ja viel schlechter als vorhandenes Angebot, wurde gesagt "es sei jetzt so". Wie soll so jemand wenn die Verkabelung nach der Umstellung nicht funktioniert, den Überblick behalten.

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Metex
27.06.2017
Ich habe gewechselt.... Da könnte mann noch viel mehr schreiben... aber ich mag nicht mehr, musste mich schon zuviel rumärgern.

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rubo
28.06.2017
Ist. Wohl die neue Masche von Swisscom Ich habe erst kürzlich dieses Mail erhalten! Sehr geehrter Herr Vielleicht erinnern Sie sich an unsere Empfehlung zu Ihrem Router, die wir Ihnen vor Kurzem gemacht haben. Da wir noch nichts von Ihnen gehört haben, machen wir Sie heute zur Sicherheit nochmals darauf aufmerksam. Bei Ihrem Router möchten wir Sie auf etwas Wichtiges hinweisen. Heutzutage laufen Internet und digitales TV bekanntlich zentral über einen Router. Der Router, den Sie zu Hause haben, ist leider etwas in die Jahre gekommen. Wie bei anderen technischen Geräten bietet jede neue Generation noch mehr Möglichkeiten sowie höhere Zuverlässigkeit und Leistung – wie zum Beispiel wesentlich verbesserte Reichweiten beim Internet-Signal (WLAN). Verpassen Sie also nicht die praktischen Verbesserungen, welche die neuesten Geräte bieten. Erfahren Sie hier, welche Lösung wir Ihnen persönlich vorschlagen: Die Service-Website ist für Sie nur noch bis zum 30. Juni 2017 offen. Am besten schauen Sie gleich jetzt vorbei — damit Sie auch künftig weiterhin mit besten Voraussetzungen surfen und fernsehen können. Freundliche Grüsse [Name entfernt] Leiter Kundenmarketing Swisscom (Schweiz) AG Unsere Empfehlung: ERSETZEN SIE IHREN ROUTER JETZT! Die technologische Entwicklung geht ungebremst weiter und die Anforderungen an die Router werden immer mehr steigen. Je länger Sie mit dem Ersatz Ihres Routers zuwarten, desto eher kann es beim Surfen zu Leistungseinbussen und Störungen kommen. Das kann ärgerlich sein. SPEZIELL GÜNSTIG FÜR SIE! Unseren geschätzten Kunden mit älteren Routern offerieren wir einen vorteilhaften Treue-Rabatt. ​Erfahren Sie jetzt alles: Swisscom Router der neuesten Generation: Für Sie nur CHF 99.– statt CHF 299.–! Ich frage mich dann schon für was ich jeden Monat bezahl! Ich glaube am besten wäre alle Abos zu kündigen! Mann hat ja genügend Alternativen

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karnickel
28.06.2017
Mietgeräte? Router und Settop-Boxen sind doch immer im Rahmen des Abos zugewiesene Leihgeräte. Warum macht sich die Marketing-Abteilung denn also mit so fingerspreizerischen Formulierungen Arbeit? Wie wäre es mit: "Im Rahmen Ihres Abonnementes steht Ihnen ein [neues|sichereres|tolles|schnelleres] Gerät zu..." :cool: Dass man hier eher eine Vertragsänderung erwirken möchte könnte in der Formulierung "technisch veraltetes Abos" zum juristischen Bumerang werden. Einen gültigen Vertrag madig zu reden kann unter Umständen als Nötigung erkannt werden. Technische Abschaltungen oder Fehlermeldungen aus angeblich vertraglichen Gründen gälten in einem solchen Fall als einseitiger Bruch der vertraglich vereinbarten Bedingungen.