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23.07.2012, 10:28 Uhr
SkyDrive-Daten: Microsoft schaut genau hin
Microsoft überprüft private Inhalte auf seinem SkyDrive-Speicher und greift bei Verstössen gegen die Richtlinien hart durch. Wie andere Anbieter auch tut sich Microsoft schwer dabei, das richtige Mass zu finden.
Wie privat sind private Nutzerdaten auf Microsofts Cloud-Speicherdienst SkyDrive? Um diese Frage sind übers Wochenende einige Diskussionen entstanden. Auslöser war der Bericht eines Nutzers, der sich in einem niederländischen Forum beschwerte, dass Microsoft seinen kompletten Windows-Live-Account sperrte. Wie netzpolitik.org berichtete, hatte der Betroffene 9 GB an persönlichen Daten auf seinen SkyDrive-Account geladen. Unter diesen Daten habe sich offenbar etwas befunden, was gegen die relativ strengen Nutzerrichtlinien von Microsoft verstiess.
Keine nackte Haut auf SkyDrive
Im Verhaltenskodex zu Windows Live ist unter dem Punkt «Unzulässige Verhaltensweisen» eine lange Liste an Inhalten zu finden, die man nicht auf seinem SkyDrive-Cloudspeicher ablegen sollte. Nebst Nachvollziehbaren wie Pornografie sowie rassistischen oder urheberrechtlich geschützten Inhalten befinden sich darunter auch eigentlich ziemlich harmlose Punkte wie «Nacktaufnahmen, einschliesslich vollständiger oder teilweiser Nacktaufnahmen von Menschen oder in Cartoons, Science Fiction oder Manga». Ist es demnach verboten, ein Foto von der Freundin im Bikini auf SkyDrive zu laden?
Eine Frage, die nicht abschliessend beantwortet werden kann, da niemand genau weiss, welche Inhalte der niederländische SkyDrive-Nutzer wirklich hochgeladen hatte, und sich Microsoft nicht zu Einzelfällen äussert. Klar ist: Microsoft behält sich das Recht vor, Windows-Live-IDs zu sperren, die gegen die Richtlinien verstossen. Eine unangenehme Erfahrung, da nebst SkyDrive noch weitere Dienste wie Hotmail an diese ID geknüpft sind.
Eine Frage, die nicht abschliessend beantwortet werden kann, da niemand genau weiss, welche Inhalte der niederländische SkyDrive-Nutzer wirklich hochgeladen hatte, und sich Microsoft nicht zu Einzelfällen äussert. Klar ist: Microsoft behält sich das Recht vor, Windows-Live-IDs zu sperren, die gegen die Richtlinien verstossen. Eine unangenehme Erfahrung, da nebst SkyDrive noch weitere Dienste wie Hotmail an diese ID geknüpft sind.
Darf Microsoft das überhaupt?
Mindestens genauso heikel wie die Frage der Klassifizierung der Inhalte ist aber die, inwiefern Microsoft überhaupt auf private SkyDrive-Daten zugreifen und diese auf deren Korrektheit überprüfen darf. Und hier scheint die Sachlage etwas unklar zu sein. So heisst es in den englischen AGB zu Windows Phone, dass Microsoft private Inhalte weder kontrolliere, noch überprüfe. Der entsprechende Satz fehlt allerdings in den AGB zu Windows Live, denen auch SkyDrive unterliegt. Angesichts der engen Verknüpfung von Windows Phone und der Windows-Live-ID eine vielleicht etwas unglückliche Tatsache.
Daten werden automatisiert geprüft
Microsoft bestätigte gegenüber PCtipp.ch: Auf SkyDrive gespeicherte Daten werden automatisiert überprüft. Irgendein Algorithmus versucht also, im Hintergrund Inhalte aufzuspüren, die gegen die Nutzungsrichtlinien verstossen. Schlägt diese Prüfroutine Alarm, werden die beanstandeten Inhalte anschliessend manuell überprüft. Erst danach kann es zu einer Sperre kommen. Laut Microsoft will man verhindern, «dass unsere Plattform für illegale Inhalte oder Aktivitäten missbraucht wird». Dabei lege man jedoch grossen Wert darauf, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Achtung der Privatsphäre und dem Schutz der Kunden herzustellen.
Schwierige Gratwanderung
Diese Gratwanderung zwischen Datenschutz und Schutzmassnahmen gegen illegale oder unerwünschte Inhalte muss indes nicht nur Microsoft gehen. Alle grösseren Anbieter von Cloud-Speicher müssen sich mit diesem Thema befassen. Umso mehr, seit mit Megaupload einer der grössten Filehoster der Welt wegen Urheberrechtsverletzungen vom FBI vom Netz genommen wurde. In der Folge mussten sich andere Anbieter vermehrt mit der Frage auseinandersetzen, inwiefern sie Inhalte auf ihre Rechtmässigkeit überprüfen müssen.
Die Frage, inwiefern Filehoster für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden können, ist noch nicht restlos geklärt. Jüngst urteilte etwa ein deutsches Gericht, dass der Schweizer Filehoster Rapidshare künftig hochgeladene Dateien umfassend überprüfen muss, um Urheberrechtsverletzungen ausfindig zu machen. Auch Rapidshare muss jetzt eine Lösung finden, die sowohl vom Aufwand her zumutbar ist, als auch mit den Vorstellungen seiner Nutzer zum Thema Privatsphäre und Datenschutz vereinbar ist.
Klar scheint nur eines: Wer ganz sicher sein will, dass seine persönlichen Daten vor fremden Blicken sicher sind, sollte davon absehen, sie einem Cloud-Speicherdienst anzuvertrauen.
Die Frage, inwiefern Filehoster für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden können, ist noch nicht restlos geklärt. Jüngst urteilte etwa ein deutsches Gericht, dass der Schweizer Filehoster Rapidshare künftig hochgeladene Dateien umfassend überprüfen muss, um Urheberrechtsverletzungen ausfindig zu machen. Auch Rapidshare muss jetzt eine Lösung finden, die sowohl vom Aufwand her zumutbar ist, als auch mit den Vorstellungen seiner Nutzer zum Thema Privatsphäre und Datenschutz vereinbar ist.
Klar scheint nur eines: Wer ganz sicher sein will, dass seine persönlichen Daten vor fremden Blicken sicher sind, sollte davon absehen, sie einem Cloud-Speicherdienst anzuvertrauen.
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