News
07.03.2018, 10:42 Uhr
5G: Ständerat gegen Lockerung des Strahlenschutzes
Der Ständerat bodigte erneut eine Lockerung der Strahlenschutzverordnung, fordert dafür nun jedoch eine Internetgrundversorgung von 10 Megabit pro Sekunde.
Der Ständerat hat Bedenken, die Strahlenschutzvorschriften für Mobilfunkanlagen zu lockern. Er lehnte eine Motion der Fernmeldekommission mit 22 zu 21 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Die Motion fordert, die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) rasch zu revidieren. Der Bundesrat hatte sich bereits positiv zu den Vorschlägen der Ständerätlichen Kommission geäussert. Mit dem Nein des Ständerats dürfte die Lockerung der NISV aber zumindest für einige Zeit vom Tisch sein.
Schnellere Internetgrundversorgung
Während der Ständerat bei der NISV-Lockerung bremst, gibt er bei der kabelgebundenen, landesweiten Internetgrundversorgung Gas: Diese soll nämlich eine Mindestübertragungsrate von 10 Megabit erhalten. Der Ständerat hat gegen den Willen des Bundesrats eine Motion aus dem Nationalrat mit 22 zu 9 Stimmen bei 5 Enthaltungen überwiesen.
Der Bundesrat wollte dagegen bei der heutigen Bandbreite von 3 Megabit bleiben. Bundesrätin Doris Leuthard äusserte Bedenken, dass derartige Geschwindigkeiten mit der derzeitigen Festnetztechnologie nicht realisierbar seien. Klagen, die 10 Megabit dann einforderten, seien so zu befürchten.
Kommentare
Es sind keine Kommentare vorhanden.