News 27.11.2003, 15:00 Uhr

Bund: stärkeres Engagement gegen Internetkriminalität

2004 sollen mehrere neue Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt werden. Sie definieren die Verantwortlichkeit für illegale Internetinhalte und erweitern die Ermittlungsmöglichkeiten auf Bundesebene.
Wie der Bundesrat mitteilt, sind die neuen Vorschläge von den beiden Gruppen "Netzwerkkriminalität" und
"Genesis" im Auftrag des EJPD (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement) ausgearbeitet worden. Geplant ist eine Ergänzung zum bestehenden Strafgesetzbuch, welche die Verantwortlichkeit für illegale Internetinhalte genauer regelt. Sie sieht vor, dass Autor und Content-Provider für die von ihnen ausgehenden Inhalte voll und ganz verantwortlich sind. Internetprovider tragen nur eine Teilschuld, während Zugangsanbieter gar nicht belangt werden können. Um effizienter gegen Cyberkriminalität vorgehen zu können, hat die Arbeitsgruppe "Genesis" zudem verschiedene Vorschläge ausgearbeitet, die neue Ermittlungsmöglichkeiten auf Bundesebene bringen. Die Strafverfolgungsbehörden des Bundes nehmen dabei in einer ersten Phase der Ermittlung eine Koordinationsfunktion wahr, ohne jedoch die kantonalen Strafverfolgungskompetenzen zu untergraben.



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