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Dashcams & Co. - Was ist erlaubt, was nicht?

Dashcams, GoPros und Smartphone-Kameras - auch Unbeteiligte können heute auf Schritt und Tritt gefilmt werden. Der Bundesrat soll nun die Rechtslage überprüfen.
PcTipp
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© Quelle: PCtipp.ch

Dank der technischen Errungenschaften der letzten Jahre kann heute jeder und jede privat fotografieren oder Videos machen. Auch von Dingen, welche die Privatsphäre anderer Personen betreffen. Wie beispielsweise im Fall eines Innerschweizers, wie der Tages-Anzeiger berichtet: Dieser hat sich in seinem Auto eine Dashcam installiert, um im Falle eines Unfalls die Rechtslage klären zu können. Allerdings nutzte er das Gerät tatsächlich dazu, Rechtsüberholer samt Autonummern zu filmen und anzuzeigen. 

Doch darf man das überhaupt? Inwiefern tangieren solche Aufnahmen die Personlichkeitsrechte von Dritten? Bis dato war die diesbezügliche gesetzliche Regelung unklar. Und dies machten sich Private oder auch Medien zu Nutze. Auf Kosten anderer ein YouTube-Star zu werden oder sich als Leserreporter für Online-Medien ein Taschengeld dazuzuverdienen, wird immer beliebter.

Was ist erlaubt, was nicht?

Der Neuenburger FDP-Ständerat Raphaël Comte hat nun ein Postulat eingereicht, das vom Bundesrat eine Klärung der diesbezüglichen Rechtslage fordert. Das Postulat wurde gestern vom Ständerat gutgeheissen.

Im Rahmen der Datenschutzgesetz-Revision nimmt sich der Bundesrat dieser Problematik nun an. Das Installieren sogenannter Dashcams an Autos ist - zum Selbstschutz - prinzipiell erlaubt, solange die Sicht des Fahrzeuglenkers nicht eingeschränkt ist. Das Filmen anderer Verkehrsteilnehmer ist allerdings umstritten. Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür sieht hier eine «widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung». Andere Juristen sehen dies anders.

Solange diese Aufnahmen nicht weiterverwendet werden, mag sich diese Frage erübrigen. Problematisch wird es erst, wenn die Aufnahmen im Internet landen. Dies könnte Folgen für die Gefilmten haben - sowohl juristische als auch persönliche.

Dies erinnert an die Problematik mit Google Street View. Vor einigen Jahren fällte das Bundesgericht auf eine Klage Thürs den Entscheid, dass Google sämtliche Gesichter und Kontrollschilder unkenntlich machen muss. Später relativierte das Bundesgericht diesen Entscheid - und hiess damit eine Beschwerde von Google gut.

Auch der Innerschweizer hatte mit seinen Anzeigen wenig Erfolg: In den meisten Fällen stellte die Zuger Staatsanwaltschaft eine Unverhältnismässigkeit fest und liess die Anzeigen fallen.

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