Roaming 24.02.2020, 16:40 Uhr

Konsumentenschutz fordert Roaming-Deckel

Der Konsumentenschutz fordert, dass Roaming-Gebühren vom Bundesrat gesetzlich beschränkt werden. Über die Rechtslage herrscht Uneinigkeit.
Die Roaminggebühren sind hoch
(Quelle: Pixabay)
Roaming-Gebühren sind seit Jahren ein heisses Thema in der Schweiz. Generell zu teuer, erst recht, wenn man sie mit dem Ausland vergleiche, finden die meisten Nutzer. Vor allem, seit die EU das eigentliche Roaming abgeschafft hat und z.B. ein deutscher Nutzer in Spanien sein Smartphone zu den normalen, heimischen Preisen verwenden kann. Die Stiftung für Konsumentenschutz fordert nun Massnahmen, denn: Eine Studie hat gezeigt, dass die gefühlsmässig höheren Preise nicht nur höher sind, sondern astronomische Unterschiede aufweisen. Beispielsweise ein Prepaid-Kunde von Salt, der für ein Datenpaket von 1 GB (1024 MB) im Ausland Fr. 19.95 bezahlt. Surft er ohne Pauschalpaket, bezahlt er pro MB Fr. 19.–. Bei anderen Providern sind vergleichbare Ergebnisse feststellbar: Sunrise verlange von seinen Prepaid-Kunden für das Roaming im Ausland ohne Datenpaket 68-mal höhere Tarife, Swisscom 31-mal höhere und UPC 263-mal höhere.
Wenn man davon ausgehe, dass die Anbieter auch beim Verkauf eines Datenpakets eine Gewinnmarge einberechneten, müssten die Margen beim Standard-Tarif ja «astronomisch hoch» sein, heisst es in der Medienmitteilung des Konsumentenschutzes weiter. Der Konsumentenschutz fordert deshalb, dass der Bundesrat dagegen vorgeht.

Gemäss BAKOM sind dem Bundesrat die Hände gebunden

Bisher habe der Bundesrat stets argumentiert, dass der Schweiz – nach Einschätzung des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) – die gesetzliche Grundlage fehle, um unilaterale Preisobergrenzen für Roaming-Tarife festzulegen. Ein vom Konsumentenschutz beim Staats- und Verwaltungsrechtsprofessor Dr. Andreas Stöckli (Uni Freiburg) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt jetzt aber zu einem anderen Schluss. Das Fernmeldegesetz gebe dem Bundesrat die Kompetenz, eine Regelung «zur Vermeidung unverhältnismässig hoher Endkundentarife zu erlassen und Massnahmen zur Förderung des Wettbewerbs zu treffen».
Einseitig erlassene Preisobergrenzen seien im Gesetz zwar nicht explizit genannt. Doch es sei davon auszugehen, dass auch Bestimmungen eingeschlossen seien, die «unmittelbar in die Preis- und Angebotsgestaltung der betroffenen Anbieterinnen von Fernmeldediensten eingreifen», schreibt Stöckli.

Fernmeldegesetz fordert lediglich Aufklärung

Das Parlament hatte das revidierte Fernmeldegesetz vor rund einem Jahr verabschiedet. Im Dezember 2019 präsentierte der Bundesrat die Details zur Umsetzung. Die Vernehmlassung zum Verordnungspaket läuft noch bis zum 25. März 2020. Darin will der Bundesrat die Anbieter aber lediglich dazu verpflichten, die Kundinnen und Kunden im Ausland über die Roaming-Kosten zu informieren. Der Konsumentenschutz hingegen fordert die Festlegung von Preisobergrenzen beim Roaming für Privat- und Geschäftskunden.



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