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24.06.2004, 12:30 Uhr
Rückgabe von Elektroschrott bald an allen Verkaufsstellen gratis
Ab nächstem Jahr sind alle Schweizer Verkaufsstellen verpflichtet, ausrangierte Elektrogeräte ohne Gebühren zurückzunehmen.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die aktuellen Vorschriften betreffend Rückgabe von Elektronikschrott angepasst. Seiner Meinung nach sind sie heute für die Konsumenten noch zu unklar. So gäbe es Händler die für die Rücknahme von Elektronikschrott einen Unkostenbeitrag verlangen, andere hingegen nicht. Auf den 1. Januar 2005 will der Bundesrat deshalb mit einer neuen Verordnung mehr Klarheit schaffen [1]. Ab diesem Zeitpunkt können alte Elektronikgeräte an allen Verkaufsstellen gratis abgegeben werden - auch wenn kein Produkt gekauft wird. Finanziert wird das Recycling mit einem so genannten vorgezogenen Entsorgungsbeitrag, der bereits beim Kauf entrichtet wird.
Gleichzeitig hat der Bundesrat den begriff Elektronikschrott erweitert. Bislang fielen darunter nur Haushaltgeräte, Unterhaltungselektronik sowie Geräte der Büro-, Informations- und Kommunikationstechnik. Künftig können auch Leuchten, schadstoffhaltige Leuchtmittel (z.B. Energiesparlampen), Elektrowerkzeuge sowie elektrisch betriebene Sport-/Freizeitgeräte und Spielzeug gratis zurückgegeben werden.
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