News 02.12.2014, 13:18 Uhr

Ständerat verwirft Widerrufsrecht im Onlinehandel

Für Internet-Käufe gilt in der Schweiz nach wie vor nicht EU-Recht. Der Ständerat hat eine Regelung abgelehnt.
Im Juni beschloss der Ständerat, dass kein allgemeines Widerrufsrecht für Internet- und Telefon-Käufe zur Anwendung gelangen soll. In der EU gilt seit Mitte Jahr ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dieses lehnte der Nationalrat in der Herbstsession ab. Der Ständerat hat in der heutigen Beratung eine Regelung, wie sie in der EU gilt, abgelehnt und damit seinen früheren Entscheid umgestossen. 
Anders als bei Haustürgeschäften oder beim Telefonverkauf könnten Käufer im Internet nicht überrumpelt werden, argumentierte im Herbst der Nationalrat. 
Nicht ganz so nüchtern sieht das Felix Gutzwiler von der FDP/ZH, der sich laut der Nachrichtenagentur SDA zu Wort meldete. Seiner Meinung nach bräuchten auch Unternehmen einen Schutz. Er verwies auf die so genannten «Zalando-Partys», anlässlich derer Kunden Ware bestellen und sie innert der Rückgabefrist getragen zurücksenden. 
Justizministerin Sommaruga gab zu verstehen, dass ein alleiniges Rückgaberecht für den Telefonhandel zu «altmodisch» anmute.
Der Konsumentenschutz zeigte sich besorgt über die heutige Abstimmung:
Ständerat ist gegen zeitgemässe #Konsumentenrechte. Schweizer bleiben im Onlinehandel gegenüber EU benachteiligt. http://t.co/roOBSXHfje
— Konsumentenschutz (@KonsumSchutz) December 2, 2014
Mit 24 zu 17 Stimmen befindet sich die kleine Kammer nun auf der Linie des Nationalrates. Noch ist offen, wie es weitergeht. Der Ständerat wies die Vorlage erneut zur Beratung an die Kommission zurück. 
In der Schweiz besteht im Onlinehandel eine «Best Practice»-Norm nach Vorbild der EU-Regelung. Onlineshops und Branchenverbände wie die Simsa sind der Ansicht, dass viele Versandhändler ihren Kunden in den AGB bereits ein allgemeines Rücktrittsrecht einräumen würden und somit keine Gefahr eines «Überrumpelungseffekts» bestünde. PCtipp berichtete.

Autor(in) Simon Gröflin



Kommentare
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Turakos
02.12.2014
Konsumentenfreundlichkeit(!)? ... ja genau, da frage ich mich was die oder wen die vertreten. Überall wo der Bürger schikaniert werden kann wird EU-Recht sofort übernommen, dort wo wir einen Nutzen ziehen könnten - keine Umsetzung oder es geht lange, sehr lange bis wir profitieren können.

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Klaus Zellweger
02.12.2014
Gute Entscheidung Da schliesse ich mich unserem Ständerat und Felix Gutzwiler an. Von Zalando hat man schon einiges gehört – etwa von Leuten, die sich eine teure Jacke bestellt und in den Taschen ein Bus-Ticket gefunden haben. Ich würde allein deshalb nie etwas bei Zalando bestellen – und das kann ja auch nicht im Interesse des Internet-Händlers sein. Wenn wir ein Gadget oder einen Rechner im Internet bestellen, dann erwarten wir doch alle ein ofenwarmes, fabrikneues Gerät, Schutzfolien inklusive – nicht wahr? Doch was soll ein Händler tun, wenn viele Leute die Geräte einfach aus einer Laune heraus retournieren? Schummeln? Versuchen, die Geräte als neu zu verkaufen? Oder sie mit einem happigen Abschlag (zu eigenen Lasten) loszuwerden? Wenn ich teilweise die Kommentare in deutschen Foren lese, wird mir sowieso ganz anders. Da heisst es dann sinngemäss: «Habe mir die Kamera ABC bestellt, aber die Tasten fühlten sich etwas fummelig an. Habe sie zurückgeschickt und mir stattdessen XYZ bestellt. Mal sehen, ob die besser ist, und sonst geht die halt auch zurück.» Bei solchen Sprüchen kocht mir die Galle hoch. Der Ständerat hat IMHO absolut richtig entschieden.

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Maxtech
02.12.2014
Kann mich dem letzten Posting anschliessen. Die Kunden wollen Neuware und tun sich schon schwer, wenn ein Produkt zum zeigen im Laden ausgepackt wurde. Es gibt Kunden die senden alles zurück. Am Schluss zahlt es der Kunde, der dann bei einer solchen Firma kauft. Oder es werden keine Neuwaren geliefert. Zalandoo ist kein gutes Beispiel. Das Personal wird Videoüberwacht und arbeitet zum Hungerlohn. Gut das die Schweiz nicht jede EU Mist 1:1 übernimmt. Wer dem Onlinehandel nicht traut, findet genug Läden die das gewünschte an Lager haben und man es genauer vor dem Kauf anschauen kann.