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02.12.2014, 13:18 Uhr
Ständerat verwirft Widerrufsrecht im Onlinehandel
Für Internet-Käufe gilt in der Schweiz nach wie vor nicht EU-Recht. Der Ständerat hat eine Regelung abgelehnt.
Im Juni beschloss der Ständerat, dass kein allgemeines Widerrufsrecht für Internet- und Telefon-Käufe zur Anwendung gelangen soll. In der EU gilt seit Mitte Jahr ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dieses lehnte der Nationalrat in der Herbstsession ab. Der Ständerat hat in der heutigen Beratung eine Regelung, wie sie in der EU gilt, abgelehnt und damit seinen früheren Entscheid umgestossen.
Anders als bei Haustürgeschäften oder beim Telefonverkauf könnten Käufer im Internet nicht überrumpelt werden, argumentierte im Herbst der Nationalrat.
Nicht ganz so nüchtern sieht das Felix Gutzwiler von der FDP/ZH, der sich laut der Nachrichtenagentur SDA zu Wort meldete. Seiner Meinung nach bräuchten auch Unternehmen einen Schutz. Er verwies auf die so genannten «Zalando-Partys», anlässlich derer Kunden Ware bestellen und sie innert der Rückgabefrist getragen zurücksenden.
Justizministerin Sommaruga gab zu verstehen, dass ein alleiniges Rückgaberecht für den Telefonhandel zu «altmodisch» anmute.
Der Konsumentenschutz zeigte sich besorgt über die heutige Abstimmung:
Ständerat ist gegen zeitgemässe #Konsumentenrechte. Schweizer bleiben im Onlinehandel gegenüber EU benachteiligt. http://t.co/roOBSXHfje
— Konsumentenschutz (@KonsumSchutz) December 2, 2014
Mit 24 zu 17 Stimmen befindet sich die kleine Kammer nun auf der Linie des Nationalrates. Noch ist offen, wie es weitergeht. Der Ständerat wies die Vorlage erneut zur Beratung an die Kommission zurück.
In der Schweiz besteht im Onlinehandel eine «Best Practice»-Norm nach Vorbild der EU-Regelung. Onlineshops und Branchenverbände wie die Simsa sind der Ansicht, dass viele Versandhändler ihren Kunden in den AGB bereits ein allgemeines Rücktrittsrecht einräumen würden und somit keine Gefahr eines «Überrumpelungseffekts» bestünde. PCtipp berichtete.
Autor(in)
Simon
Gröflin
02.12.2014
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