Vergewaltigung? Wikileaks-Gründer will politisches Asyl in der Schweiz

Warum in die Schweiz?

Interview mit Télévision Suisse Romandie
Die Galionsfigur der prominenten Whistleblower-Plattform überlegt derweil, Bern um politisches Asyl zu bitten und in der Schweiz eine Wikileaks-Stiftung zu gründen. «Das ist eine Möglichkeit, die wir ernsthaft in Erwägung ziehen», sagte Assange in einem Fernsehinterview mit Télévision Suisse Romande. «Es gibt momentan nur drei Länder auf der Welt, von denen aus wir sicher operieren können: die Schweiz, eventuell Island und möglicherweise Kuba», so Assange. Kuba dürfe nicht infrage kommen. Einem westlichen Journalisten sollte es möglich sein, sich in der westlichen Welt sicher zu fühlen und seiner Arbeit nachzugehen. Ein entsprechender Antrag, den Assange in Schweden stellte, wurde jedoch abgelehnt.
Aber auch in der Schweiz hat Assange nicht nur Freunde. Die Schweizer Privatbank Julius Bär hatte vor zwei Jahren in Kalifornien gegen Wikileaks geklagt, die Klage nach Protesten US-amerikanischer Bürgerrechtler aber wieder zurückgezogen. Davor hatte Wikileaks einen Hintergrundbericht über die Aktivitäten der Privatbank im Web veröffentlicht. Der Artikel ist zurzeit nicht zugänglich.
Berufung eingelegt
Assange hat am Freitag, 19. November, Einspruch gegen den in Schweden gegen ihn erlassenen Haftbefehl wegen Vergewaltigung eingelegt. «Ich habe gerade Berufung eingelegt», sagte Björn Hurtig, der schwedische Anwalt des Australiers, der Nachrichtenagentur AFP. Ein Berufungsgericht muss nun klären, ob der am 18. November gegen den Wikileaks-Frontmann erlassene internationale Haftbefehl aufrecht erhalten wird.

Michael Kurzidim
Autor(in) Michael Kurzidim



Kommentare
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FFOOO
23.11.2010
So einfach ist es nicht... Offenbar aber hat der Beschuldigte große Mühe damit, sich den Fragen der schwedischen Justiz zu stellen. Wie schon im Artikel steht: "Die Umstände, unter denen die Klärung betrieben wird, sind jedoch – vorsichtig formuliert – auffällig merkwürdig." Dass er sich den Fragen nicht stellen will ist jedenfalls die Behauptung einer Justiz, die zuerst mit Pauken und Trompeten den Haftbefehl verkündet hat, diesen ein paar Stunden später wieder zurückgezogen hat und etwa einen Monat später - wenn ich es recht im Kopf habe mit einer anderen Staatsanwältin - das Verfahren dann doch wieder aufgenommen hat. Die selbe Staatsanwältin hatte aber Assange noch aus Schweden ausreisen lassen, als die Vorwürfe schon bestanden. Zudem hat gemäss Aussagen seines Anwalts der Beschuldigte eine Befragung nicht grundsätzlich abgelehnt sondern angeboten, in England in der Schwedischen Botschaft oder bei Scotland Yard befragt zu werden, was aber die Schwedische Justiz nicht wollte. Dass er nicht nach Schweden reisen wollte um dort befragt zu werden ist ja noch verständlich, da er dort bestimmt festgenommen würde. Von daher würde ich deiner Aussage zu den Verschwörungstheorien als Schutzbehauptung nicht unbedingt zustimmen. :-) Wikileaks hat einfach schon vielen in die Suppe gespuckt. Das habe ich übrigens auf den Seiten seriöser Zeitungen gelesen. Welche weiss ich jetzt nicht mehr, aber Google findet dir sicher genügend Artikel dazu, falls du es selber nachlesen willst.