Deutsches Bundeskartellamt 07.07.2022, 16:30 Uhr

Kartellamt verschärft Wettbewerbsregeln für Amazon

Das Bundeskartellamt hat für Amazon die «überragende marktübergreifende Bedeutung» festgestellt. Mit diesem Schritt unterliegt die Online-Handelsplattform verschärfter Beobachtung durch die Kartellwächter. Doch Amazon hat Widerstand gegen die Entscheidung angekündigt.
(Quelle: Shutterstock/Nitpicker)
Das deutsche Bundeskartellamt hat am 5. Juli 2022 entschieden, dass die Amazon.com Inc., in Seattle/USA, ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist. Damit unterfällt Amazon gemeinsam mit seinen Tochterunternehmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht des § 19a GWB. Dies gab die Behörde in einer Pressemitteilung bekannt.
Der Paragraf 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) trat Anfang 2021 aufgrund einer Gesetzesänderung in Kraft. Er erlaubt dem Kartellamt in einem zweistufigen Verfahren, erstens die Feststellung der marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb, zweitens der Untersagung wettbewerbsgefährdender Praktiken. Die neue gesetzliche Regelung gibt dem Kartellamt schärfere Sanktionsmöglichkeiten gegen grosse Digitalkonzerne.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärt das Vorgehen seiner Behörde: «Amazon ist der zentrale Schlüsselspieler im Bereich des E-Commerce. Die Angebote des Konzerns u. a. als Händler, Marktplatz, Streaming- und Cloud-Anbieter sind zu einem digitalen Ökosystem verbunden. Wir haben entschieden, dass der Konzern auch im kartellrechtlichen Sinne ein Unternehmen von überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist. Konkret bedeutet diese Entscheidung, dass wir bei Amazon mögliche wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen gezielt aufgreifen und unterbinden können, und zwar effektiver als das bisher der Fall war.»

Amazon will kämpfen

Die Behörde hält Amazon bei seinen Marktplatzdienstleistungen für Dritthändler für marktbeherrschend. Somit greift jetzt zusätzlich die parallel anwendbare klassische Missbrauchsaufsicht, auf deren Grundlage das Kartellamt derzeit bereits Verfahren gegen Amazon führt.
In einer Stellungnahme kündigt die Deutschland-Niederlassung des US-Konzerns jetzt an, rechtliche Schritte gegen die Einstufung durch das Bundeskartellamt zu prüfen. Wörtlich heisst es da: «Wir stimmen den Feststellungen des Bundeskartellamts nicht zu und werden die Entscheidung sowie unsere Optionen, auch Rechtsmittel, sorgfältig prüfen. Amazon ist in erster Linie ein Einzelhändler, und der Gesamtanteil des E-Commerce am deutschen Einzelhandelsumsatz wurde für das Jahr 2021 durch den Handelsverband Deutschland auf nur 14,7 Prozent geschätzt.»

Frank Kemper
Autor(in) Frank Kemper



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