Datenschutzverstösse 08.06.2022, 08:25 Uhr

Diese Unternehmen haben die höchsten DSGVO-Bussgelder kassiert

In den vier Jahren seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung hatten die zuständigen europäischen Behörden einiges zu tun. Welche Unternehmen wegen diverser Verstösse saftige Strafen erhalten haben, zeigt ein Ranking von heyData.
(Quelle: Shutterstock/staukestock)
Vier Jahre Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Zeit, Bilanz zu ziehen: Die Datenschutzexperten von heyData haben dazu sämtliche DSGVO-Bussgeldverfahren ausgewertet. Unternehmen aus Industrie und Handel wurden am häufigsten sanktioniert. Seit 2018 haben die verantwortlichen europäischen Datenschutzbehörden insgesamt 1072 Datenschutzverstösse mit Bussgeldern in Höhe von mehr als 1,6 Milliarden Euro geahndet.
In den letzten vier Jahren wurden durchschnittlich 24 Bussgelder pro Monat verhängt – davon auffällig viele Verstösse in den Pandemiejahren 2020 und 2021. 178 Datenschutzverstösse mit Bussgeldern in Höhe von 613 Millionen Euro gingen dabei auf das Konto von Unternehmen aus der Medien- und Telekommunikationsbranche.

Rekordstrafe für Amazon

Hohe Bussgelder mussten vor allem Unternehmen wie Amazon, Google, Meta (Facebook) und H&M zahlen. Die höchste Strafe in der Geschichte der DSGVO kassierte dabei der Handelsriese Amazon mit 746 Millionen Euro Bussgeld für unzulässiges Online-Targeting.
Die höchsten DSGVO-Bussgelder gibt es hier im Überblick:
Quelle: heyData

Die Datenschutzgrundverordnung wird vier Jahre alt. Ein Grund zum Feiern? Bei vielen Menschen in Deutschland sind die Vorzüge der DSGVO im Alltag bislang nicht vollständig angekommen. Aufreger-Thema Nummer eins ist die Allgegenwart von Cookie-Abfragen.

Alessa Kästner
Autor(in) Alessa Kästner


Kommentare
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nicosia-ch
08.06.2022
Ist bei PCtipp auch nicht anders. Cookies nur "Annehmen" ohne Optionen zum Abwählen.

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Gaby Salvisberg
08.06.2022
PCtipp.ch unterliegt Schweizer Recht. Die Datenschutzgesetze sind etwas anders als in Deutschland oder sonstigen EU-Raum.

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gucky62
12.06.2022
Naja, es kommt dabei aber auch darauf an ob PCTipp Deutsche/Oestereichische Kunden anspricht. Dann gilt die DVSGO genauso. Falls Ihr also Abonnenten aus der EU habt...... erst recht. Wenn Eure Datensammlung auhc noch in der EU verarbeitet wird, dann genauso. So simpel ist es leider nicht. Kommt halt eben darauf an welche Kunden Ihr ansprechen wollt, bzw. Services von Euch beziehen. US Unternehmen müssen sich deswegen auch an die DVSGO hallten, wie auch CH Firmen die EU Kunden haben. Gruss Daniel