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Neuer Vorschlag für die E-ID soll bis Mai 2022 vorliegen

Der Bundesrat will bei der E-ID vorwärts machen. Bis Ende Jahr soll das Grobkonzept zu einer neuen Lösung vorliegen, damit das angepasste Gesetz im Mai 2022 in die Vernehmlassung geschickt werden kann.
© (Quelle: Pixabay)

Eine E-ID, die von privaten Anbietern herausgegeben und vom Staat lediglich kontrolliert wird, hatte das Schweizer Stimmvolk im März wuchtig bachab geschickt. Die Notwendigkeit ist jedoch nach wie vor unbestritten. Denn mit sechs gleichlautenden Motionen forderten die Vertretungen sämtlicher Fraktionen den Bundesrat bereits dazu auf, eine staatliche E-ID zu schaffen.

An seiner Sitzung vom Mittwoch hat der Bundesrat die Vorstösse zur Annahme beantragt. Er will nun rasch eine neue E-ID-Lösung präsentieren, die den Anliegen der Motionärinnen und Motionäre Rechnung trägt, wie es in einer Mitteilung heisst. Dazu wurde das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bereits damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Finanzdepartement (EFD) und der Bundeskanzlei (BK) ein entsprechendes Grobkonzept zu erarbeiten. Vorgesehen ist auch «ein starker Einbezug der Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne sowie auch der Kantone». Laut Communiqué sollen bei der Erarbeitung des Konzepts insbesondere die verschiedenen technischen Umsetzungsmöglichkeiten geprüft sowie die Frage der damit verbundenen Kosten geklärt werden.

Darauf basierend will der Bundesrat schliesslich die Eckwerte für eine neue E-ID-Vorlage festlegen. Bis Ende Jahr soll das Grobkonzept vorliegen, damit dann voraussichtlich im Mai 2022 die Vernehmlassung zum neuen Gesetz eröffnet werden kann.

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