Sicherheit im Internet (Teil 1/4)
Unerwünschte Mails: In der Schweiz dürfen Firmen ...
Unerwünschte Mails:
In der Schweiz dürfen Firmen nur Werbemails und Newsletter versenden, wenn die Anwender diese ausdrücklich bestellt haben. Erhalten Sie Post von unbekannten Firmen, handelt es sich um Spam.
In der Schweiz dürfen Firmen nur Werbemails und Newsletter versenden, wenn die Anwender diese ausdrücklich bestellt haben. Erhalten Sie Post von unbekannten Firmen, handelt es sich um Spam.
Gratisdienste:
Werbung für kostenlose Dienstleistungen wie Routenplaner, Lebensprognosen oder SMS-Versand ist ebenfalls verdächtig. Meist versteckt sich im Kleingedruckten ein teures Abo. Deshalb sollten Sie diese Angebote zuerst genau studieren, bevor Sie sich irgendwo anmelden.
Werbung für kostenlose Dienstleistungen wie Routenplaner, Lebensprognosen oder SMS-Versand ist ebenfalls verdächtig. Meist versteckt sich im Kleingedruckten ein teures Abo. Deshalb sollten Sie diese Angebote zuerst genau studieren, bevor Sie sich irgendwo anmelden.
Gefährliche Anhänge:
Erhalten Sie ungefragt E-Mails mit Anhängen, dürfen Sie diese unter keinen Umständen öffnen. Prüfen Sie den Anhang zuerst auf Viren. Sichern Sie ihn per Rechtsklick und Speichern unter auf dem Desktop. Surfen Sie anschliessend zu www.virustotal.com und schnappen Sie sich das Attachment per Durchsuchen. Nun erhalten Sie die Prüfergebnisse von mehreren Virenscannern. Wenn Sie in der Spalte «Ergebnis» keinen Warnhinweis sehen, ist der Anhang meist sicher.
Erhalten Sie ungefragt E-Mails mit Anhängen, dürfen Sie diese unter keinen Umständen öffnen. Prüfen Sie den Anhang zuerst auf Viren. Sichern Sie ihn per Rechtsklick und Speichern unter auf dem Desktop. Surfen Sie anschliessend zu www.virustotal.com und schnappen Sie sich das Attachment per Durchsuchen. Nun erhalten Sie die Prüfergebnisse von mehreren Virenscannern. Wenn Sie in der Spalte «Ergebnis» keinen Warnhinweis sehen, ist der Anhang meist sicher.
Autor(in)
Reto
Vogt
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