So erkennen Sie unseriöse Online-Shops

Das sind typische Fallen

Hier muss man zwischen drei Kategorien unterscheiden: kriminell, legal und nicht böswillig. Kriminell gestellte Fallen sind meistens auf Identitätsdiebstahl oder Kreditkartenbetrug aus. Hier werden Regeln gezielt gebrochen. Da es sich dabei meistens um anonyme Betrüger im fernen Ausland handelt, sind rechtliche Wege praktisch wirkungslos.
Legale Fallen halten sich genau genommen an das Gesetz, nutzen aber oft Schlupflöcher, die den eigentlichen Sinn des Gesetzes umgehen. Auch hier ist der Rechtsweg schwierig, da der Täter technisch gesehen alles korrekt macht. Die Chancen zur Wiedererlangung des Geldes stehen aber besser, da die beschuldigte Partei zumindest bekannt ist.
Eine nicht böswillige Falle besteht dann, wenn keine der beteiligten Parteien wirklich etwas Böses will, aber dennoch unangenehme Folgen entstehen. Dazu zählen etwa Einfuhrkosten bei Bestellungen im Ausland.
Kriminelle Fallen
In dieser Kategorie finden sich viele klassische Tricks. Die klare Nummer eins, was Onlineshopping betrifft, ist aber die Kombination von Phishing und gefälschten Webshops. Erst eine ganze Weile danach kommen Warenbetrugsfälle wie Fälschungen, Falschangaben oder absichtlich fehlerhafte oder unvollständige Lieferungen, Bild 3.
Bild 3: Massenmails wie diese bringen nichts Gutes mit sich
Quelle: PCtipp.ch
Legale Fallen
Hier geht es hauptsächlich um versteckte Kosten. Der Händler versucht, den Preis seiner Ware besser aussehen zu lassen, indem er Zusatzkosten versteckt. Zum Beispiel wird eine Handheld-Konsole für 30 Franken weniger als bei der Konkurrenz angeboten, wobei aber das Ladegerät vorenthalten wird. Dieses muss nachgekauft werden.
Ebenfalls beliebt ist es, den Käufer in eine unvorteilhafte Vertragssituation zu locken. Abos mit langen Laufzeiten und schlechten Kündigungsbedingungen sind hier typisch. Kündigungen nur per Telefon oder Einschreiben zu akzeptieren, sind ebenfalls klassische Hürden, mit denen der Kunde von einer Kündigung abgehalten werden soll.
Nicht böswillige Fallen
Bei der letzten Kategorie besteht keine böswillige Absicht einer Partei. Hauptsächlich geht es hier um vergessen gegangene Kosten wie Einfuhrzölle oder andere administrative Aufwände. Bei Bestellungen aus dem Ausland muss man schlicht damit rechnen.



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