Betrug mit Kleinanzeigen 14.11.2022, 09:33 Uhr

Die typischen Betrugsmaschen auf Kleinanzeigen-Portalen

Kleinanzeigenportale und Auktionsplattformen sind beliebt. Doch lauern hier leider auch Betrüger. Mit unseren Tipps kaufen Sie ohne Ärger und sicher ein.
(Quelle: Shutterstock/Ilin Sergey)
Schnäppchen findet man nicht nur in den Aktions-Tickern in den Shops diverser Onlinehändler, sondern auch auf Kleinanzeigenportalen wie anibis.ch, tutti.ch oder gratisinserat.ch oder auf Auktionsportalen wie ebay.ch oder ricardo.ch, die ebenfalls Waren zum Sofortkaufpreis anbieten.
Leider finden sich unter diesen Kleinanzeigen auch dubiose Angebote, die unter Betrugsabsicht erstellt worden sind. Das betrifft auch Portale in unseren Nachbarländern. Wie kürzlich Declan Hiscox von der österreichischen Informationsplattform «Watchlist Internet» gegenüber der DPA (Deutsche Presse-Agentur) äusserte, seien grössere kriminelle Ver­einigungen am Werk, die massenhaft abzocken (PCtipp berichtete unter dem Link pctipp.ch/1443285).
Weder beim Kauf noch beim Verkauf über eine solche Plattform sind Sie komplett gegen Betrugsversuche geschützt. Es gibt aber ein paar Tipps, die Ihnen helfen, die Maschen zu erkennen und zu verhindern, dass Sie in eine Falle tappen.

Typische Betrugsmaschen

Ein Stöbern in den Sicherheitstipps der verschiedenen Kleinanzeigen-Plattformen zeigt, mit welchen Maschen manche Betrüger versuchen, Sie entweder um Ihr Geld oder um Ihre Waren zu bringen. Im Folgenden lernen Sie die wichtigsten Betrugsmaschen kennen. Starten wir mit dem Bezahldienst PayPal.

PayPal «Friends & Family»

Weil Kleinbeträge über PayPal unkompliziert den Besitzer wechseln können, ist der zu eBay gehörende Dienst eine beliebte Zahlungs­methode – dies auch wegen des Käuferschutzes. Der funktioniert laut PayPals Beschreibung so: Haben Sie eine via PayPal bezahlte Ware nicht erhalten oder entspricht das Gelieferte in keiner Weise dem Versprochenen, melden Sie sich innerhalb von 180 Tagen über Ihr PayPal-Konto beim säumigen Verkäufer. Kommt es zu keiner Einigung, haben Sie weitere 20 Tage Zeit, die Sache an PayPal zu übergeben. Nur wenn PayPal zum Schluss kommt, dass Ihr Anliegen berechtigt ist, erstattet Ihnen PayPal den Betrag inklusive Versandkosten zurück.
Jetzt das grosse Aber: Der Käuferschutz fällt unter bestimmten Kriterien weg, siehe auch die Käuferschutz-Richtlinien unter folgendem Link. Nämlich unter anderem dann, wenn die Zahlung über die spezielle PayPal-Funktion «Freunde und Familie» bzw. «Friends & Family» gesendet wurde. Und genau dies machen sich manche Betrüger zunutze, indem sie darauf bestehen, dass Sie für Ihre Zahlung diese Option nutzen. Wenn ein Verkäufer dies fordert, ist dies ein grelles Alarmsignal. Nehmen Sie vom Kauf Abstand. Der Käuferschutz fällt ebenfalls flach, wenn jemand ein via PayPal bezahltes Produkt abholt. Dulden Sie bei PayPal-Zahlungen keine Abholung. Damit der PayPal-Käuferschutz greift, muss eine Versandbestätigung vorliegen.

Der Dreiecks-Trick

Hier sollten Sie auch als Verkäufer wachsam sein. Angenommen, Sie inserieren eine Kamera. Ein Betrüger meldet sich bei Ihnen und will sie kaufen. Jener stellt dieselbe Kamera gleichzeitig ebenfalls zum Verkauf. Sobald sich bei ihm ein Käufer meldet, gibt er diesem Ihre Kontodaten. Sie erhalten die Zahlung und schicken die Kamera aber dem Betrüger, weil Sie davon ausgehen, dass das Geld von ihm stammt. Der Käufer, der bezahlt hat, ist zunächst sein Geld los und die Kamera ist beim Betrüger gelandet. Falls die Zahlung zwischen dem geprellten Käufer und Ihnen via PayPal abgewickelt wurde, greift der Käuferschutz: Sie werden das Geld ­zurückgeben müssen. Hat er via Überweisung bezahlt, ist er es, der auf dem Schaden sitzen bleibt.

Gefälschte Ware

Besonders angesehene Markenartikel wie zum Beispiel Uhren, Schmuck, Sportprodukte oder Modeaccessoires wie Handtaschen sind häufig von Produktfälschungen oder produktnahen Imitationen betroffen, Bild 1. Prüfen Sie die Inserate und die Bewertungen der Verkäufer sehr genau und betrachten Sie die Bilder. Stimmen die Logos und Produktaufschriften mit jenen des Originalherstellers überein? Ist das Objekt der Begierde vielleicht überraschend billig? Eine Fälschung ist zudem nicht ganz das Gleiche wie eine Imitation. Eine Fälschung ist illegal und versucht, das Original so genau wie möglich zu kopieren, sodass ein Laie keinen Unterschied sieht. Es gibt aber auch Imitationen, also beispielsweise Handtaschen «im Louis-Vuitton-Stil», die dem Original nur sehr ähneln, aber vielleicht geringfügig anders heissen und etwas andere Masse und abgeänderte Logos verwenden. Das ist grundsätzlich nicht verboten. Aber Sie haben dann halt einfach kein Original.
Bild 1: Bei Uhren, Schmuck und anderen Luxusgegenständen sollten Sie genau prüfen, ob es sich nicht um eine Fälschung handelt
Quelle: Fotos: Shutterstock/hkhtt hj

Verpackung ohne Inhalt

«PlayStation 5, Originalverpackung! Nur 300 Franken!» klingt wie ein Schnäppchen. Wenn Sie aber den Inseratetext nicht allzu genau lesen, verpassen Sie vielleicht die Information, dass es sich nicht um die begehrte Spielkonsole selbst handelt, sondern wirklich nur um die Verpackung. Alles schon passiert!

Gefälschte Zahlungsanzeigen

Ein Käufer quengelt, Sie mögen das von ihm gekaufte und angeblich «soeben bezahlte» Produkt bitte umgehend zur Post bringen. Er legt eine Kopie einer Zahlungsanzeige bei. Warten Sie mit dem Versand, bis der Betrag tatsächlich auf Ihrem Konto eintrifft. Oft wurden Verkäufer mittels gefälschten Zahlungsanzeigen geprellt.

Vorauskasse

Verlangt ein Verkäufer eine Vorauszahlung, sollten Sie vom Kauf unter Umständen zurücktreten. Dies zumindest, wenn Sie die Zahlung über eine Zahlungsmethode ohne Käuferschutz übermitteln sollen. «Geld geschickt, keine Ware erhalten» ist vermutlich die älteste Betrugsmasche der Welt.

Stellvertreter

Person A bezahlt die Ware, worauf Person B bei Ihnen die Ware abholt? Nicht mit Ihnen! Dies könnte ein Hinweis auf eine Betrugsmasche im Stile des Dreieck-Tricks sein. Verlangen Sie einen Originalausweis (keine schmuddelige Kopie) vom Abholer. Fragen Sie beim Bezahler zurück, wer die Ware abholt. Sorgen Sie dafür, dass jemand die Abholung bezeugen kann. Wenn via PayPal bezahlt wurde, darf die Ware nicht abgeholt, sondern muss verschickt werden.

Western Union & Co.

Über Geldtransferdienste wie Western Union oder MoneyGram sollten Sie keinesfalls die Kaufpreise für online erworbene Produkte überweisen. Zu gross ist die Gefahr, dass Sie die Ware nie erhalten.
Ausserdem ist das Nachverfolgen einer durch Betrug ergatterten Summe über diese Dienste praktisch unmöglich. eBay beispielsweise wird sehr gute Gründe dafür haben, dass diese Art der Zahlungsmethode dort ausdrücklich verboten ist.

Dubiose Anzahlungen

Manchmal werden bei raren Produkten Anzahlungen verlangt, angeblich, um das Produkt zu «reservieren». Gehen Sie nicht auf solche Spässe ein. Sie sehen das Geld nie wieder – und das Produkt erst recht nicht.

«Falsche» Sprache

Angebote aus der Schweiz sind üblicherweise in Deutsch, Fran­zösisch oder Italienisch gehalten. Wenn der Text klingt, als stamme er von Google Translate oder vom Bing Translator oder wenn der Verkäufer Ihnen nur in Englisch antwortet, ist Vorsicht angebracht.
Nehmen Sie mit dem Verkäufer Kontakt auf und prüfen Sie, ob er tatsächlich in der Schweiz lebt. Falls dieser eine Kontaktaufnahme verweigert, sollten Sie besser auf den Kauf verzichten.

Tipps zum Schluss

Lesen Sie die Angebote genau durch und betrachten Sie die Bilder gut. Ist das Angebot realistisch? Passen die Bilder zum beschriebenen Produkt? Welche Bewertungen hat der Verkäufer, Bild 2?
Bild 2: Wichtig ist bei Plattformen wie eBay, dass Sie alle Angebote genau durchlesen und prüfen
Quelle: Shutterstock/Burdun Iliya
Werden Sie stutzig bei auffällig hohen oder tiefen Preisen.
Wickeln Sie, wenn immer möglich, den Kauf persönlich ab: Geldübergabe oder Twint-Zahlung bei Abholung, Bild 3. Bei der Übergabe besonders wertvoller Gegenstände nehmen Sie am besten jemanden mit, um den Vorgang notfalls bezeugen zu können.
Bild 3: Twint ist nebst Barzahlung auch eine gute Zahlungsmethode
Quelle: Twint
Die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) hat in Zusammenarbeit mit tutti.ch, anibis.ch und ricardo.ch unter dem Kurzlink nichtwahr.ch Informationen zum Erkennen betrügerischer Angebote zusammengestellt.
Auch das Portal gratisinserate.ch hat über den Link Sicherheit am unteren Ende der Webseite noch ein paar weitere, sehr gute Tipps auf Lager. Ein paar Beispiele zeigen, was offenbar schon alles versucht wurde: Senden Sie keine Kopien von Ausweisen oder Bankkarten, denn diese könnten für Phishing oder Iden­titätsdiebstahl benutzt werden. Speichern Sie den Nachrichtenverlauf. Akzeptieren Sie keine Checks.
Oder wieder mal ins Brocki? Wenn Ihnen die Angebote zu undurchsichtig erscheinen oder Sie zu jenen gehören, die ein Produkt lieber erst in Echt sehen wollen, fassen Sie vielleicht wieder einmal einen Besuch auf einem Flohmarkt oder in einem Brockenhaus ins Auge. Da macht schon das Stöbern mehr Spass als auf den reizüberflutenden Webseiten.



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