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04.07.2013, 09:28 Uhr
Drohnen-Boom gefährdet Datenschutz und Flugsicherheit
Eine neue Ära an Helikoptermodellen ist angebrochen. Quadrocopter-Bausätze mit Schutzgehäusen, GPS- und Ultraschallsensoren mit kleinen Kameras werden immer beliebter. Einem Nationalrat und dem EDÖB bereitet diese Entwicklung aber zusehends Magenschmerzen.
Die Verkäufe von GPS-Quadrocoptern explodieren im Fach- und Onlinehandel. Sie erfreuen sich immer grösserer Beliebtheit – die mobilen Wespen mit Kameraaugen. Den besonderen «Kick» verleihen Drohnen wie die Parrot-AR-Drohne mit schneller Beschleunigung, Gyroskop, Ultraschallsensoren: Steht ein Hindernis im Weg, weicht sie geschickt aus. Die Drohne hat zwei kleine VGA-Kameras an Bord, mit denen, vom iPhone gesteuert, Vogelperspektive sowie Geradeausblick möglich sind. Hersteller wie Parrot legen meist umfassendes Zubehör bei wie Ersatzakku und austauschbare Navigationsplatine, damit grenzenlosem Flugrausch wirklich nichts mehr im Wege steht. Die Kameras werden immer hochauflösender und kleiner, an den GPS-Controllern wird immer mehr gefeilt: Auf Knopfdruck stehen neuere Modelle schnell stabil in der Luft und stürzen kaum noch ab. An Hobbybasteleien dieser Art erfreuen sich RC-Fans schon ab 500 Franken, oder weniger.
Natürlich kann man einfach zum Spass haarscharf an Ästen vorbeirasen und im Zickzack sehr agil an parkenden Autos die Kurve kratzen. Das mag vielen ambitionierten Anhängern der mobilen Grosswespen berauschende Erlebnisse bereiten, erst recht wenn alles live vom Smartphone oder Tablet verfolgt werden kann. Natürlich kann man auch mal – nur zum Spass – und ganz kurz einen Blick in Nachbars Garten werfen. Man kann auch einfach die Hauskatze beim Jagen beobachten. Aber der eigentliche Reiz, die wahre Verlockung des fliegenden Auges, ist natürlich der Blick über die Hecke, hinter die Mauer, dorthin, wo man sonst nicht schauen kann – oder darf. Was aber darf man und was nicht?
Die allgemeinen Bestimmungen des BAZL lassen zusammenfassend nur folgenden Schluss zu: Privatdrohnen dürfen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm ohne Bewilligung eingesetzt werden, Voraussetzung ist jedoch ganz klar, dass der «Pilot» jederzeit Sichtkontakt zu seiner Drohne hat. Will jemand technische Hilfsmittel wie Videobrillen einsetzen, um die «Sichtweite der natürlichen Augen zu erweitern», ist (eigentlich) eine Bewilligung des BAZL erforderlich. Verboten sind dem BAZL zufolge vor allem Minidrohnen ohne direkten Sichtkontakt. Luftaufnahmen seien überdies zulässig, sofern die Vorschriften zum Schutz militärischer Anlagen und zum Schutz der Privatsphäre respektive des Datenschutzes erfüllt sind.
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Autor(in)
Simon
Gröflin
04.07.2013
05.07.2013
05.07.2013