Drohnen-Boom gefährdet Datenschutz und Flugsicherheit
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Die zunehmende Verbreitung der Drohnen bereitet Datenschützern Sorgen
Bezüglich Privatsphäre und Datenschutz gibt Eliane Schmid, die Pressesprecherin des EDÖB auf Anfrage bekannt:
«Uns bereitet die Entwicklung hin zu immer kleineren Kameras, die noch dazu über eine ständige Onlineverbindung verfügen, im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre grosse Sorgen. Wer gezielt und ohne Einwilligung Individuen filmt, und diese Aufnahmen auch noch online stellt, verstösst gegen das Datenschutzgesetz (DSG) und kann zivilgerichtlich belangt werden. Tut er das im Privatbereich einer Person, macht er sich unter Umständen sogar strafbar. Heimliche Videoaufnahmen durch Private sind nach DSG nicht erlaubt. Wer filmt, muss die Betroffenen informieren, sodass sie sich dagegen wehren können.»
Wie 20min berichtete, kam es schon einmal zu einem Zwischenfall beim Flughafen Bern-Belp mit einer Hobbyflugobjekt: Man habe die Polizei von Skyguide aufgeboten, aber den «Piloten» nicht mehr ausfinding machen können.
Unmut regt sich bei FDP-Nationalrat Kurt Fluri. Seiner Ansicht nach müsse der Bundesrat nun klären, wer für solche Drohnen zuständig ist. Er werde als Mitglied der Verkehrskommission am Donnerstag über eine Anfrage abstimmen lassen.
Angesichts der Tatsache, dass aktuellen «Kamerabrummern» meist nach einer halben Stunde in der Luft der Akku ausgeht und noch nicht allzu weit geflogen werden kann, mal ganz abgesehen vom rauschenden Lärm, ist das Spiel «Ich sehe was, was du nicht siehst» zumindest im Privatsphärebereich noch nicht so besorgniserregend. Letztendlich wird die Verantwortung den Herstellern obliegen, die Gerätekomponenten so zu konzipieren, dass sie den Datenschutzkonformitäten des jeweiligen Landes entsprechen.
In der Schweiz wird sich demnächst vor allem zeigen, wie unser Datenschutzbeauftragte, Hanspeter Thür, die von Google angeforderten Informationen zur Cyberbrille Google Glass auswerten wird. Auch da ist eine winzig kleine Kamera integriert, die sogar «Features» wie Gesichtserkennung ermöglichen könnte.
Eine Anfrage bei Brack.ch, einem Distributor, der auch sehr viel RC-Modellbau- und RC-Zubehör im Sortiment hat, hat ergeben, dass bisher noch keinerlei Abmahnungen bezüglich Sortiment erfolgten, weil man sich selbstverständlich an die gesetzlichen Bestimmungen betreffend Inverkehrssetzung halte. «Wie, wo und zu welchem Zweck man die Drohne einsetzt, liegt unserer Ansicht nach komplett in der Verantwortung des Benutzers. Hier gibt es vor allem zwei Aspekte: Flugsicherheit und Datenschutz», meint PR-Manager Daniel Rei auf Anfrage. Punkto Datenschutz verhalte es sich bei den Drohnen analog zu Netzwerkkameras, Mobiltelefonen und Dash Cams.
Autor(in)
Simon
Gröflin
04.07.2013
05.07.2013
05.07.2013