News 24.03.2011, 12:31 Uhr

Wir haben ein Recht auf Datenschutz

Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug weist in seinem Tätigkeitsbericht auf verschiedene Fälle aus der Praxis hin und gibt Tipps für mehr Sicherheit und Persönlichkeitsschutz.
Die meisten denken beim Stichwort Datenschützer in erster Linie an Hanspeter Thür, den eidgenössischen Datenschützer, der rechtliche Schritte gegen Google Street View unternahm. Doch Datenschutzbeauftragte gibt es in jedem Kanton und das Thema Datenschutz sollte uns alle beschäftigen, gerade in Zeiten von Web 2.0 und Facebook.
Fälle aus der Praxis
Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug, Dr. René Huber, hat in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht einige interessante Fakten und Fälle aus der Praxis zu Wort gebracht. Es existieren im Innerschweizer Kanton gemäss dem Bericht fast 1500 verschiedene Datensammlungen über die Einwohnerinnen und Einwohner. Jeder Bürger hat das Recht zu erfahren, welche Datensammlungen über ihn existieren und kann dieses auch einfordern.
Die Praxisbeispiele lassen aufhorchen: So veröffentlicht der Kanton Zug beispielsweise die Grundbuchdaten sämtlicher Liegenschaften inklusive detaillierter Pläne und Luftbilder zu allen Grundstücken und Gebäuden im Internet, frei zugänglich für alle. Die Grundeigentümer werden dabei mit Namen und Adresse erwähnt. Diese Praxis widerspricht der gesetzlichen Grundlage, wie der Datenschützer schreibt.
Eine bekanntere Tatsache dürfte sein, dass das Strassenverkehrsamt die Adressen aller Fahrzeughalter im Internet veröffentlicht – eine Sperrung dieser Daten ist möglich, muss aber ausdrücklich verlangt werden.
Oder wie würde es Ihnen gefallen, wenn ohne Ihr Wissen Fotos von Ihrem Kind in Kindergartenalter auf einer Schulwebsite erscheinen würden? Ohne elterliche Zustimmung ist dies nicht erlaubt.
Lesen Sie auf der nächsten Seite: Sicherheit im Mailverkehr, Fazit



Kommentare
Es sind keine Kommentare vorhanden.