Ratgeber: Welche Garantien sind sinnvoll?

Ihre Rechte bei kaputten Geräten

Tipp: Ihre Rechte bei kaputten Geräten
Laut Artikel 201 des Obligationenrechts (OR) sind Käufer bei kaputten Geräten zur Mängelrüge verpflichtet. Das heisst: Sie müssen einen Defekt bis spätestens 1 Jahr nach dem Kauf dem Verkäufer melden. Kontrollieren Sie deshalb Ihr Gerät nach dem Kauf sofort auf Mängel und Lieferschäden. Gemäss Artikel 205 im OR hat der Käufer bei einem Schaden ausserdem die Wahl zwischen einer Wandelungs- und Minderungsklage. Erstere macht den Kauf rückgängig. Das heisst: Gegen Rückgabe der Ware erhalten Konsumenten das Geld zurück. Die Minderungsklage senkt den Kaufpreis um die durch den Mangel verursachte Einbusse. Alternativ verpflichtet der Artikel 206 im OR die Hersteller zur Lieferung eines fehlerlosen Ersatzes. Dieser Gesetzesartikel wird in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aber oft für nichtig erklärt. Stattdessen muss der Kunde das kaputte Gerät reparieren lassen. Wichtig: In Streitfällen gelten in der Schweiz immer die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers, da diese stärker gewichtet werden als das OR.
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Autor(in) Reto Vogt



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