Ab 1.1.2022: Was bedeutet das Geoblocking-Verbot in der Schweiz für Kunden?

Sinken die Preise wirklich und was tun, wenn das Geoblocking-Verbot nicht eingehalten wird?

Sinken die Preise wirklich?

Die Preise sollten deutlich sinken. Gemäss einer Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz können Herr und Frau Schweizer tiefere Preise bei Pflegeprodukten, Kontaktlinsen, Kleidern und Babybedarf wie Windeln erwarten. Die FHNW-Studie wurde im Auftrag des Vereins «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise» durchgeführt.
Auch wer auf einer ausländischen Webseite Ferien bucht oder darüber ein Auto mietet, kann profitieren. Denn dort müssen künftig für die Schweizer Kundschaft die gleichen Bedingungen gelten wie für Einheimische.

Was tun, wenn das Geoblocking-Verbot nicht eingehalten wird?

Das neue Verbot kann ausschliesslich durch die Zivilgerichte durchgesetzt werden. Heisst: Falls sich ein ausländischer Onlineshop nicht daran hält, muss ein Schweizer Kunde selber klagen. Eine Klage einreichen, nur damit man günstiger online shoppen kann – das ist eine ziemlich hohe Hürde.
Alternativ: Falls Sie im Januar 2022 einen krassen Preisunterschied feststellen, können Sie entweder bei der Wettbewerbskommission eine Anzeige machen. Oder man kann sich an den Konsumentenschutz wenden, wie Geschäftsleiterin Sara Stalder gegenüber der SRF-Sendung Espresso sagte. Die Stiftung könne ebenfalls eine Anzeige machen bei der WEKO oder im Fall von Verstössen gegen das Verbot von Geoblocking weiterhelfen.



Kommentare
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Pura Vida
25.11.2021
Nun sollte noch das Geoblocking für TV-Inhalte fallen, damit auch Auslandschweizer legal die Sendungen verfolgen können.

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henr98
28.11.2021
Zur Klärung noch folgendes: Zahlmitteldiskriminierung: Inländische Bezahlungsmodalitäten bei den Auslandsshops wie SEPA , LSV, oder z.B IDeal in den NL können weiterhin ausschliesslich an Inlandkunden angeboten werden. Bezahlung in eigener Währung (nicht CHF) muss in der EU aber immer angeboten werden. Bei Zahlung in CHF ist mann frei dies anzubieten zu frei festzulegen Wechsel-Kosten. Diese könnnen erheblich sein. zB Papyal 4%. Kreditkarten 1.2% zu Interbankair. Freiheit CH Lieferung: Inlandslieferung ist je nach Gesetzlage im Land des Shops geregelt, nicht nach Schweizer Recht, und meist gesetzlich garantiert. Bei Inlandslieferung an Paketshop und weitere Inlandslieferadressen gilt dies in Normalfall als Inlandlieferung mit lokalen MWst Abgabe. Auch werden dabei die Inlandszahlmöglichkeiten angeboten wie SEPA, wenn dies auch angeboten wird an den übrigen Kunden im Inland. SEPA ab zB Schweizer Postfinace € Konto ist gratis, kommt gratis zur bestehenden nicht gratis CHF Konto, mit CH Kreditkarten gibt es 1.5% Auslandszuschlag und den Wechselkursaufschlag. Bei Selbstimport oder Weiterschicken in die Schweiz geschieht dies meist ohne vom Zoll zu bestätigen Ausführbescheinigung und damit ohne MWst Rückgabe vom Lieferanten. Im Grenznähe wird dies aber öfters angeboten. Mit Zollbescheinigung der Rechnung kann sonst ,über kostenpflichtige Diensten, diese MWst Teilweise rückangefordert werden., was sich aber nur bei grösseren Beträgen lohnt. Der Lieferant kann freiwiliig CH Versand anbieten, mit oder ohne Verzollung /Abfertigungsgebühr inklusiv im Versandpreis, und damit mit oder ohne CH MWst in der Liefernota. Ohne dies ist ein Empfangsgebühr für die Verzollung (meist etwa 12 bis 18 Fr) undCH MWst fällig.