News 18.03.2015, 09:56 Uhr

10 Tipps für sicheres Surfen

Der Nationalrat hat dem Schweizer Nachrichtendienst mehr Befugnisse zur elektronischen Überwachung erteilt. Wie Sie sich im Netz vor Spähattacken schützen können, zeigen folgende zehn Tipps.
Alle wollen unsere Daten: Marketingabteilungen von Firmen, Datenkraken wie Google und Facebook und die Regierung. Für Letztere existiert nun auch eine rechtliche Grundlage. Ob der weltweiten und omnipräsenten Sammelwut könnte dem einen oder anderen Infonauten in den Sinn kommen, die Flinte ins Korn zu werfen, frei nach dem Motto: Datenschutzmassnahmen nützen ob der erdrückenden Sammelwut der Gegenseite eh nichts.
Doch noch kann man sich wehren: PCtipp hat ein paar Tricks und Hinweise gesammelt, wie man sich einen gewissen Schutz der Privatsphäre bewahren kann, ohne zum Totalverweigerer zu werden und den Stecker (oder die WLAN-Verbindung) zum Netz der Netze gleich ganz zu kappen.

Tipp 1: Vorbereitung: Wissen ist Macht

Ein erster Schritt zur Vermeidung unnötiger Datenspuren im Web ist sicherlich, sich selbst vor Augen zu führen, wer einem wann und in welchem Umfang schnüffelnd auf den digitalen Fersen ist.
Lightbeam zeigt auf, wer Ihnen im Netz folgt
Hierzu dienen beispielsweise Freeware-Tools wie das Firefox-Add-On «Lightbeam» und Mozillas «Disconnect». Diese Werkzeuge zeigen grafisch auf, wer einem folgt, wenn man gewisse Webseiten besucht. Daneben sollte man sich überlegen, wie schützenswert der eigene digitale Fussabdruck wirklich ist. Wird diese Frage mit «hoch» beantwortet, ist mit einigem Aufwand zu rechnen, um die Datenhungrigen auf Distanz zu halten. Ist man richtig paranoid, sollte man nur noch via den Anonymisierungsdienst Tor, respektive via VPN (Virtuelles Privates Netz) im Internet unterwegs sein (vgl. hierzu unsere Tipps 9 und 10).
Lesen Sie auf der nächste Seite: Grenzen setzen und lügen

Tipp 2: bis hier hin und nicht weiter

Welche Daten sind persönlich? Traditionell sind diese Informationen im Datenschutzgesetz (Bundesgesetz über den Datenschutz, Art. 3, Bestimmung a) definiert. Unter sogenannten «Personendaten» versteht man «alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen». Hierzu gehören gemäss Schweizer Gesetzgebung nicht nur Infromationen zu natürlichen, sondern auch zu juristischen Personen. Neben klassischen Personendaten wie der eigenen Krankengeschichte gehören heute auch Informationen wie die E-Mail-Adresse dazu.
Wie der Baron von Münchhausen: Lügen im Netz kann Sie schützen

Wenn man Daten einmal als persönlich deklariert hat, sollte man diese auf keinen Fall mehr herausgeben, auch dann nicht, wenn man darum gebeten wird. Kann man gewisse Dienste nur dann nutzen, wenn entsprechende Infos nötig sind, sollte man sich entweder überlegen, ob man den Service braucht, ob ein vergleichbarer Dienst weniger «gwundrig» ist oder ob man unseren Tipp 3 berücksichtigen sollte.

Tipp 3: Lüge wie gedruckt

Lügen habe ja kurze Beine. Im Web schützen sie dagegen gegen den Datenhunger gewisser Websites. Sicherheitsexperten sind sich hier einig: Man sollte weder sein richtiges Geburtsdatum verwenden noch die wirklich private E-Mail-Adresse, die Hausadresse oder Telefonnummer auf Seiten, die keine direkte Verwendung für diese Daten haben.
Eine Wegwerf-ID ist in diesem Zusammenhang brauchbar, und es gibt Websites wie Wegwerfemail, die Einmal-, bzw. recyklierbare E-Mail-Adressen vergeben.
Lesen Sie auf der nächste Seite: Waisenkonten löschen und Identitäten trennen



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