Elektronischer Lernfahrausweis im Kanton Appenzell Ausserrhoden
eLFA als nächster Schritt in der Entwicklung der E-ID
In den Grundzügen wird die E-ID voraussichtlich wie der eLFA funktionieren. Mit dem eLFA sollen vor der Inbetriebnahme der E-ID verschiedene praktische Aspekte getestet werden können. Zusätzlich zur Beantwortung von technischen Fragen soll das Pilotprojekt auch Erkenntnisse liefern, wie die Nutzerinnen und Nutzer mit einem digitalen Identitätsnachweis umgehen. Die Erfahrungen werden in die Produkteentwicklung einfliessen.
Damit setzt der Bund seine praktischen Versuche im Hinblick auf die Entwicklung der E-ID fort. Bereits im Jahr 2022 wurde der elektronische Personalausweis für Angestellte des Bundes getestet. Ausserdem können interessierte Behörden und Firmen seit März 2023 in einer vom Bund zur Verfügung gestellten Testumgebung mit der Technologie der geplanten Vertrauensinfrastruktur Erfahrungen sammeln.
Das E-ID-Programm des Bundes wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt. Das E-ID-Gesetz wurde am 19. März 2024 vom Nationalrat verabschiedet; zurzeit wird es vom Ständerat beraten. Es ist vorgesehen, dass die E-ID gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des neuen E-ID-Gesetzes ausgestellt wird; dies wird voraussichtlich 2026 der Fall sein. Für die E-ID wird eine Vertrauensinfrastruktur aufgebaut, die es Behörden und Privaten erlaubt, weitere elektronische Nachweise - zum Beispiel den eLFA - auszustellen.
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