News 25.03.2003, 07:30 Uhr

Was bringt das neue Fernmeldegesetz?

Mit der Änderung des FMG soll nicht nur die Entbündelung der «Letzten Meile» gesetzlich geregelt werden, im Vordergrund steht auch ein besserer Schutz der Konsumenten vor Spam und Dialern.
Letztes Jahr hat die Vernehmlassung über die Revision des schweizerischen Fernmeldegesetzes (FMG) [1] stattgefunden. Gleichzeitig standen die Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) und die Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) zur Debatte. Ende Februar meldete das Bakom [2], dass der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen hat. Gleichzeitig seien die beiden Verordnungen genehmigt worden. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird nun einen Entwurf zur Änderung des neuen Fernmeldegesetzes ausarbeiten und dem Bundesrat unterbreiten. Danach kommt die Gesetzesänderung vors Parlament. Laut Bakom könnte die Abstimmung bereits 2004 stattfinden.
Was genau bringt nun aber das neue Fernmeldegesetz? Ein zentraler Bestandteil ist die Öffnung der "Letzten Meile". Der Bundesrat hat diese zwar mit der Änderung der FDV bereits auf den 1. April verordnet [3], möchte aber auch noch die Meinung des Parlamentes hören. Deshalb wird die Entbündelung zusätzlich Bestandteil der Revision des FMG. Daneben enthält die Gesetzesänderung weitere Punkte, die den schweizerischen Telekommunikationsmarkt liberalisieren und damit den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern fördern sollen, so z.B. die Aufhebung der Konzessionspflicht für Fernmeldedienste.
Zusätzlich zu diesen Massnahmen, die vor allem für die Telekom-Anbieter von grosser Bedeutung sind, verspricht die vorgesehene Änderung des Fernmeldegesetzes einen besseren Konsumentenschutz. So soll der Bundesrat Qualitätskriterien für Dienste der Grundversorgung festlegen können und die Möglichkeit haben, von den Anbietern die Veröffentlichung von Informationen über die Qualität ihrer Dienste zu verlangen. Zudem steht es in der Befugnis des Bundesrats, Preisobergrenzen für Dienste der Grundversorgung und Mehrwertdienste festzulegen. Gerade im Dialer-Bereich eine wünschenswerte Entwicklung. Dialer-Betreibern wird es dann nicht mehr so leicht fallen, beliebige Summen für ihre Einwahlprogramme zu verlangen. Positiv wird sich sicher auch die Schaffung einer neuen Schlichtungsstelle auswirken. Sie soll Kunden bei Streitigkeiten mit ihrem Fernmeldedienst-Betreiber Hilfe bieten. Besonders erfreulich ist der bessere Schutz gegen Spam. Das revidierte FMG sieht vor, dass es nicht mehr am Kunden liegt, sich mittels Vermerken in Telefonbüchern gegen unerwünschte Werbung zu schützen (Opt-Out). Absender von Werbemitteilungen müssen neu vor dem Versand die Einwilligung des Empfängers einholen (Opt-In). Zudem werden Anbieter von Fernmeldediensten verpflichtet, die Übermittlung von unliebsamer Werbung mit geeigneten Massnahmen zu verhindern.
Mit der Änderung des AEFV bekommen Anwender bereits ab dem 1. Dezember ein zusätzliches Mittel in die Hand, um sich gegen lästige Dialer zu wehren. Die Verordnung sieht vor, dass nicht mehr nur Mehrwertdienstnummern mit erotischen Inhalten (0906), sondern alle abgehenden 0900er Nummern gratis gesperrt werden können. Ausserdem plant das Bakom, ab dem ersten April die Namen und Adressen von Inhabern von 0800er (ausser 0878) und 0900er Nummern öffentlich zugänglich zu machen.



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