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Bei Strommangellage sollen viel genutzte digitale Plattformen gesperrt werden

Der Bundesrat schlägt bei einer allfälligen Strommangellage vor, auch beim Mobilfunk Einschränkungen des Stromverbrauchs vorzunehmen. So sollen viel genutzte Plattformen, darunter für soziale Medien, Videos und Musik, gesperrt werden.

Geplante Massnahmen bei Strommangellage

© (Quelle: Bundesrat)

In einer Strommangellage ist die Kontingentierung der Grossverbraucher eine wichtige Massnahme, um Netzabschaltungen zu verhindern. Für einzelne grundversorgungsrelevante Dienstleistungen braucht es jedoch spezifische Lösungen, wie der Bundesrat informiert.

Der in die Vernehmlassung geschickte Verordnungsentwurf sieht bei Kontingentierungen Einschränkungen des Stromverbrauchs im Mobilfunk vor. Verbrauchsstätten, die der Aufrechterhaltung des Festnetzes und des Mobilfunks dienen, werden von der Kontingentierung ausgenommen. Solche Ausnahmen werden nur gewährt, wenn branchenspezifische Lösungen zur Reduktion des Stromverbrauchs vorliegen.

Stufenweises Vorgehen

Der Verordnungsentwurf enthält drei Stufen. In der ersten Phase werden die hohen Mobilfunk-Frequenzbänder abgeschaltet und grosse Datenmengen nur noch verzögert übertragen. Der zweite Schritt betrifft die mittleren Mobilfunk-Frequenzbänder. In der dritten Stufe schliesslich werden 10 Prozent der Makro-Antennenstandorte abgeschaltet.

Vorgängig zur ersten Stufe ist vorgesehen, gewisse Websites zu sperren. Von dieser Sperre betroffen wären viel genutzte Plattformen, darunter für soziale Medien, Videos und Musik. Die Sperre geht der darauffolgenden stufenweise Abschaltung von Frequenzbändern voraus.

Insgesamt können die Massnahmen die Datenübertragung erschweren. Es kann zu längeren Wartezeiten oder fehlenden Datenverbindungen kommen, etwa bei Bezahlterminals oder Authentifizierungen. Netzabschaltungen oder ein unkontrollierter Netzzusammenbruch hätten jedoch für die Telekommunikation weitaus gravierendere Folgen.

Die Vernehmlassung für den Entwurf der Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Mobilfunk dauert bis zum 21. Mai 2024. Es ist die zweite Vernehmlassung zu einer Branchenlösung. Im Herbst 2023 war ein Vorschlag in der Vernehmlassung, der es ermöglicht, dass der öffentliche Verkehr und der Güterverkehr auf der Schiene in einer Strommangellage ihren Grundauftrag zumindest teilweise weiter erfüllen können.

Faktenblatt Strom-Kontingentierung der Grossverbraucher (PDF, 239 kB)

Faktenblatt Die Massnahmen im Fall einer Strom- Mangellage im Überblick (PDF, 283 kB)

Q&A: Massnahmen Strommangellage (PDF, 307 kB)

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