Anzeige
Anzeige
Anzeige
Lesedauer 3 Min.

Anforderungen im Nachrichtendienstgesetz (NDG) werden umgesetzt

Das Bundesverwaltungsgericht hat 2025 Anpassungen an der gesetzlichen Regelung der Funk- und Kabelaufklärung verlangt. Der Nachrichtendienst des Bundes hat entschieden, das Urteil nicht weiterzuziehen und die Anforderungen im Nachrichtendienstgesetz (NDG) umzusetzen.
© (Quelle: VBS)

Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich in einem eigenen Revisionspaket, um angesichts der verschärften Bedrohungslage die laufenden Arbeiten nicht zu verzögern.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil A-6444/2020 festgestellt, dass die gesetzlichen Grundlagen der Funk- und Kabelaufklärung in bestimmten Bereichen nicht grundrechtskonform sind. Das Gericht anerkennt dabei die Bedeutung der Funk- und Kabelaufklärung für die Sicherheit der Schweiz. Es fordert jedoch verstärkte Garantien, insbesondere beim Schutz journalistischer Quellen und anderer besonders schützenswerter Kommunikation wie jener zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Zudem soll die Aufsicht gestärkt werden. Das Gericht hat dem Gesetzgeber eine Frist von fünf Jahren eingeräumt, um einen verfassungskonformen Zustand herzustellen. Die Funk- und Kabelaufklärung darf während dieser Frist weiterlaufen.

Weiterentwicklung der internationalen Rechtsprechung seit 2017

Das Nachrichtendienstgesetz trat am 1. September 2017 in Kraft. Seither hat sich die internationale Rechtsprechung zur nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung erheblich weiterentwickelt. Das Bundesverwaltungsgericht stützt sich in seinem Urteil auf die Leiturteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) «Big Brother Watch gegen Vereinigtes Königreich» (Nr. 58170/13) und «Centrum för Rättvisa gegen Schweden» (Nr. 35252/08), beide vom 25. Mai 2021. Diese Urteile wurden vier Jahre nach Inkrafttreten des NDG gefällt und formulierten erstmals detaillierte Anforderungen an den Schutz vor Missbrauch bei der grenzüberschreitenden Kommunikationsüberwachung.

Eigenes Revisionspaket, um die laufenden Arbeiten nicht zu verzögern

Das Schweizer Gesetz soll nun an diese weiterentwickelten Standards angepasst werden. Die angeführten EGMR-Urteile haben auch in mehreren europäischen Ländern zu Gesetzesanpassungen geführt.

Der NDB hat nach sorgfältiger Prüfung entschieden, das Urteil nicht weiterzuziehen. Die vom Gericht formulierten Anforderungen werden in Rücksprache mit dem Chef VBS, Bundesrat Martin Pfister, voraussichtlich in einem eigenen Revisionspaket aufgenommen. Dies, um eine sorgfältige Integration dieser Anforderungen ins Gesetz zu ermöglichen und die beiden laufenden Revisionspakete nicht zu verzögern. Das ist angesichts der aktuellen Bedrohungslage wichtig, denn die Lage hat sich weltweit stark verschärft, auch für die Schweiz. Seit 2020 haben sich die Bedrohungen, die der NDB priorisiert bearbeitet, vervielfacht. Dazu zählen unter anderem Terrorismus, gewalttätiger Extremismus, Spionage, Cyberangriffe, die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, ihren Trägermitteln und weiterer Rüstungsgüter sowie Angriffe auf kritische Infrastrukturen. Die Schweiz ist von der hybriden Konfliktführung bereits direkt betroffen. Die im Grund- und Zusatzpaket vorgesehenen Massnahmen der NDG-Revision sind daher dringend. Falls sich im Laufe des Revisionsprozesses Möglichkeiten einer beschleunigten Umsetzung ergeben, wird der NDB diese entsprechend nutzen.

Die Botschaft zum Grundpaket der NDG-Revision, das unter anderem Änderungen der Bestimmungen zu Beschaffungsmassnahmen, Datenhaltung und Aufsicht umfasst, soll demnächst vom Bundesrat verabschiedet werden. Die Eröffnung der Vernehmlassung zum Zusatzpaket, das primär Massnahmen gegen Cyberbedrohungen behandelt, ist für Mitte 2026 geplant.

Kommentare

Überwachung Recht und Politik
Anzeige
Anzeige

Neueste Beiträge

Apple bietet Versicherung für mehrere Geräte auch in Deutschland an
Ein Jahr nach der Einführung in den USA kommt AppleCare One auch nach Deutschland. Die Versicherung umfasst mindestens drei Endgeräte der Kunden und ergänzt das bestehende Angebot AppleCare+, das nur für jeweils ein Produkt gilt.
3 Minuten
30. Jul 2026
Bundesnetzagentur übernimmt die KI-Aufsicht in Deutschland
Die Bundesnetzagentur übernimmt ab sofort die zentrale Rolle bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland und wird damit zur Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle.
3 Minuten
4. Aug 2026
Erst flügellahm, jetzt flotter Falter
Falt-Handy Samsung Galaxy Z Fold8 im PCtipp-Test
Smartphone «innovativ»: Das zeigt Samsungs brandneue Faltkreation, das Galaxy Z Fold8 schon von aussen an. Dank des 16:10-Formats ist es ein erstklassiges Content-Creator-Werkzeug, rassige Multimedia-Zentrale und hat ebenso viel von einem eleganten E-Book-Reader. Und obendrauf gibt´s das Ganze in handlicher Reisepassgrösse. Und doch lief im PCtipp-Test nicht alles von Anfang an rund.
6 Minuten
31. Jul 2026

Das könnte Sie auch interessieren

Publireportage
Eine Kamera. Alles im Blick: Die Reolink OMVI 3i PoE
Die neue Reolink OMVI 3i PoE (P931) vereint eine 180°-Panoramakamera mit einem motorisierten PT-Objektiv. So behält die smarte Kamera gleichzeitig das grosse Ganze im Blick und verfolgt Bewegungen in Echtzeit. Sie ist ab sofort für 279 Fr. bei digitech.ch erhältlich.
4 Minuten
6. Jul 2026
Anpassung der Energieetikette für Neuwagen ab 1. Januar 2027
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Grundlagendaten der Energieetikette für Personenwagen aktualisiert.
3 Minuten
Jubiläum
40 Jahre Macintosh
Am 24. Januar 1984 wurde der erste Macintosh von Apple vorgestellt. Wir gratulieren zu 40 Jahren Mac!
2 Minuten
24. Jan 2024
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Kommentare