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Echtzeittext - Bundesrat schafft Grundlage für neue Notruffunktion

Der Bundesrat hat mehrere Verordnungen angepasst, um ein sicheres Notrufsystem zu fördern. In Zukunft können Menschen in Notlage die Notdienste von Polizei, Feuerwehr und Sanität per Echtzeittext auf den Smartphones auch schriftlich erreichen. 

KI-Themenbild

© Gemini

Weiter sollen automatisierte Fahrzeugnotrufe (Next Generation eCall) über modernere Mobilfunktechnologien abgesetzt werden können. Ausserdem wurde mit der Kurznummer 142 ein Hilfs- und Beratungsdienst für Opfer häuslicher Gewalt eingerichtet.

Der Bundesrat hat Massnahmen für einen modernen Zugang zu den Notdiensten ergriffen. Er hat dazu die Verordnung über Fernmeldedienste FDV, die Verordnung über Fernmeldeanlagen FAV und die Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich AEFV angepasst. Weitere Schritte im Notrufbereich sind für die anstehende Revision des Fernmeldegesetzes vorgesehen.

Notdienste per Echtzeittext kontaktieren

Die Bevölkerung soll die Blaulichtorganisationen künftig auch schriftlich und in Echtzeittext über das Mobiltelefon erreichen können. Damit wird der direkte Zugang zu den Notdiensten insbesondere für Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung erleichtert. Zuvor müssen verschiedene technische und organisatorische Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählen beispielsweise die vollständige Digitalisierung der Mobilfunknetze, die Beschaffung der erforderlichen Ausrüstung in den Alarmzentralen, die Schulung des Personals sowie die Durchführung umfangreicher Tests.

Kurznummer für die Opferhilfe und Anpassungen bei eCall

Die Kurznummer 142 der Opferhilfe Schweiz ist seit 1. Mai 2026 in Betrieb. Damit steht insbesondere Opfern häuslicher Gewalt eine zentrale Ansprechstelle zur Verfügung. Der Zugang zur Opferhilfe, wie auch zu den übrigen Hilfs- und Beratungsdiensten, muss kostenlos sein. Die Fernmeldedienstanbieterinnen dürfen keinerlei Anrufdaten bekanntgeben.

Beim automatisierten Notruf von Fahrzeugen (Next Generation eCall) werden die Bestimmungen an die technologische Entwicklung angepasst, damit dieser auch nach der Abschaltung von 2G und 3G weiterhin möglich ist.

Mit der Modernisierung des Notrufs und der Einführung einer Kurznummer für die Opferhilfe kommt der Bundesrat Forderungen verschiedener parlamentarischer Vorstösse nach.

Echtzeittext

  •    Echtzeittext ermöglicht es, Text gleichzeitig während eines Sprachanrufs zu übertragen.
  •   Die Funktion ist in den neusten Smartphones vorhanden; die Installation einer App oder eine Anmeldung (Login) ist nicht erforderlich.
  •   Die Funktion wird ab Mitte 2028 im Mobilfunknetz zur Verfügung stehen. Damit sie genutzt werden kann, müssen die Zentralen der Notdienste entsprechend ausgerüstet sein.
  •   Der Zeitpunkt der Verfügbarkeit wird in Absprache mit den Notdienst-Zentralen bekanntgegeben.

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Politik Sicherheit Smartphones Telekommunikation
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