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Armeeangehörige können Ausbildungsgutschrift neu digital beantragen

Die Schweizer Armee vereinfacht den Prozess zur Beantragung der Ausbildungsgutschrift: Angehörige der Armee, die eine Kaderlaufbahn eingeschlagen haben, können ihr Gesuch neu vollständig digital einreichen.
© (Quelle: armee.ch)

Damit werde ein weiterer Schritt in Richtung eines modernen, serviceorientierten Dienstmanagers umgesetzt.

Die neue digitale Lösung ersetzt den bisherigen papierbasierten Prozess. Bis anhin mussten Armeeangehörige mit Anrecht auf eine Ausbildungsgutschrift verschiedene Belege und Formulare ausdrucken und per Post an die Armee senden.

Mit der Digitalisierung vereinfacht die Armee diesen Prozess und verkürzt gleichzeitig die Bearbeitungsdauer. Neu werden Armeeangehörige auf einer benutzerfreundlichen Oberfläche Schritt für Schritt durch das digitale Antragsverfahren geführt. Das System prüft die Eingaben auf Vollständigkeit und stellt sicher, dass alle notwendigen Informationen korrekt übermittelt werden. Rückfragen lassen sich direkt und nachvollziehbar über das System klären.

Die Gesuche gehen direkt im Personaldatensystem der Armee (PISA) ein und werden dort auch bearbeitet. So werden auch die Abläufe innerhalb der Armee vereinfacht.

Ausbildungsgutschrift: Anspruchsberechtigte, Beträge und Bedingungen

Anspruch auf die Ausbildungsgutschrift haben Milizkader der Schweizer Armee (Unteroffiziere seit 2020 und Offiziere seit 2018).

Die finanzielle Unterstützung beträgt je nach Ausbildungsgrad zwischen 2’800 und 11’300 Franken. Gesuche müssen innert zwölf Monaten nach Abschluss der zivilen Weiterbildung eingereicht werden.

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