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Bund öffnet Domain «.swiss» für natürliche Personen

Seit dem 24. April 2024 können auch Personen ohne Handelsregistereintrag mit Wohnsitz in der Schweiz sowie Auslandschweizer eine «.swiss»-Internetadresse beantragen.

«.swiss»-Logo

© (Quelle: BAKOM)

Update: Ab heute 14 Uhr am 24. April können nun auch Privatpersonen die .swiss-Domain erwerben. Hier finden Sie die Bedingungen.

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Seit Herbst 2015 sind in der Schweiz Domains mit der Endung «.swiss» registrierbar – allerdings nur für Firmen. Der Bundesrat teilt nun mit, dass ab dem ersten Halbjahr 2024 neu auch natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder mit Schweizer Staatsbürgerschaft einen Domain-Namen mit der Endung «.swiss» erwerben können. Das gilt also zum Beispiel für Architekturschaffende oder Handwerker, die über keinen Handelsregistereintrag verfügen sowie für Auslandschweizer und -schweizerinnen.

Um einen .swiss-Domain-Namen zu erhalten, muss eine natürliche Person bestimmte Bedingungen erfüllen:

  • Die beantragte Bezeichnung muss grundsätzlich mindestens einen der offiziellen Nachnamen oder einen anderen beim Zivilstandesamt registrierten Nachnamen enthalten.
  • Darüber hinaus dürfen im Ausland lebende Schweizer Staatsangehörige ihre Domain-Namen mit der Endung .swiss nur für private oder wohltätige Zwecke oder Vereinszwecke nutzen.
  • Eine Person, die keinen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz hat, kann also eine Herkunftsangabe wie .swiss nicht für kommerzielle Tätigkeiten vom Ausland aus verwenden.

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), die Registerbetreiberin der Domain «.swiss», wurde damit beauftragt, diese Öffnung vorzubereiten. Diese ist für die erste Hälfte 2024 geplant.

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