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Bundesrat lässt Grundlagen für praktische Versuche mit E-Collecting ausarbeiten

Der Bundesrat hat den Bericht «Elektronische Unterschriftensammlung für eidgenössische Volksbegehren (E-Collecting)» verabschiedet, der die organisatorischen, technischen, rechtlichen und staatspolitischen Chancen und Risiken von E-Collecting aufzeigt.

Schweizerinnen und Schweizer nutzen ihre Smartphones länger

© (Quelle: Dean Moriarty/Pixabay)

Gestützt auf die Ergebnisse des Berichts hat der Bundesrat überdies ein Vorprojekt in Auftrag gegeben, das beschränkte, praktische Versuche mit E-Collecting vorbereiten soll.

Der Bundesrat erfüllt mit dem Bericht das Postulat 21.3607 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates. Dieses beauftragte den Bundesrat, die staatspolitischen Auswirkungen des elektronischen Sammelns von Unterschriften für Initiativen und Referenden sowie dessen mögliche Folgen auf das politische System der Schweiz aufzuzeigen.

Der Bericht stellt fest, dass das heutige System des papierbasierten Unterschriftensammelns für Initiativen und Referenden Modernisierungspotenzial aufweist. Insofern sind weiterführende Arbeiten im Bereich E-Collecting angezeigt. Der Bericht zeigt weiter auf, dass mit E-Collecting neue Risiken zu adressieren sind und dass die Ausgestaltung von E-Collecting darüber entscheidet, ob eine solche Sammelweise sicher ist und das Vertrauen der Bevölkerung geniesst. Davon ausgehend, identifiziert der Bericht die für die allfällige Einführung von E-Collecting zentralen konzeptionellen, organisatorischen und rechtlichen Fragestellungen.

Der Bericht kommt zum Schluss, dass es ohne praktische Erfahrungen nicht möglich ist, die Auswirkungen von E-Collecting auf die Nutzung der Volksrechte zu beurteilen. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, die gleichlautenden Motionen 24.3905 Michel Matthias, 24.3907 Andrey, 24.3908 Blunschy, 24.3909 Dobler, 24.3910 Flach, 24.3911 Gugger und 24.3912 Marti Min Li «Pilotbetrieb für E-Collecting mit der E-ID Vertrauensinfrastruktur» dem Parlament zur Annahme zu empfehlen.

In diesem Sinne hat der Bundesrat die Bundeskanzlei mit einem Vorprojekt beauftragt. Das Vorhaben ist mit dem von der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) vorgesehenen Vorprojekt zu E-Collecting zu verbinden, damit ein gemeinsames Vorgehen sichergestellt ist. Das Vorprojekt der Bundeskanzlei soll unter Einbezug von Kantonen und Gemeinden, interessierten Akteuren aus Politik und Zivilgesellschaft sowie der Wissenschaft und Fachkreisen realisiert werden. Das Vorprojekt soll die Grundlagen für beschränkte, praktische Versuche mit E-Collecting ausarbeiten und zu einem Umsetzungskonzept samt Rechtsgrundlagen führen. Bei der Konzeption ist ein besonderer Akzent auf allfällige Prüfaufgaben und den Einsatz technischer Prüfmöglichkeiten zu legen, die unter Wahrung des Stimmgeheimnisses eingesetzt werden können. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Stimmregister in den meisten Fällen durch die Gemeinden geführt werden. Eine technische Lösung sollte zudem idealerweise auch E-Collecting für Volksbegehren auf kantonaler und kommunaler Ebene ermöglichen.

Für diese Arbeiten im Zusammenhang mit E-Collecting sollen zunächst die Prämissen gelten, dass Erfahrungen in begrenztem Umfang gesammelt werden und dass E-Collecting die Unterschriftensammlung auf Papier nicht ersetzen, sondern ergänzen würde. Die gleichlautenden Motionen 24.3851 Mühlemann und 24.4006 Gysin Greta fordern hingegen eine rasche Einführung der digitalen Unterschriftensammlung und lassen wenig Spielraum zur Berücksichtigung der genannten Prämissen. Der Bundesrat empfiehlt diese beiden Motionen daher zur Ablehnung.

Für den Bericht «Elektronische Unterschriftensammlung für eidgenössische Volksbegehren (E-Collecting)» hat die Bundeskanzlei eng mit den Kantonen zusammengearbeitet. Zudem stützt sich der Bericht auf ein externes Rechtsgutachten vom Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) sowie auf eine politikwissenschaftliche Studie von Année Politique Suisse (Institut für Politikwissenschaft der Universität Bern), die im Auftrag der Bundeskanzlei erstellt worden sind. Der Bericht berücksichtigt auch die seit Anfang September 2024 öffentlich diskutierten, mutmasslichen Unterschriftenfälschungen und missbräuchlichen Sammelpraktiken im Zusammenhang mit eidgenössischen Volksbegehren.

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