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Bundesrat für vereinfachtes Bewilligungsverfahren bei Mobilfunkantennen

Mobilfunk ist für Bevölkerung und Wirtschaft unverzichtbar. Um den Ausbau der Netze zu erleichtern, will der Bundesrat das Verfahren für die Inbetriebnahme von Mobilfunkantennen anpassen.
© (Quelle: Shutterstock/TPROduction)

Der Bundesrat hat dazu am 12. Dezember 2025 die Vernehmlassung zu einer Revision des Fernmeldegesetzes eröffnet. Die Vorlage schafft Rahmenbedingungen, die verlässliche Mobilfunkversorgung und Schutz von Bevölkerung und Umwelt sicherstellen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. März 2026.

Die Mobilfunkinfrastruktur muss aufgrund technischer Entwicklungen und steigender Anforderungen laufend modernisiert werden. Dies ist mit den bestehenden Rechtsgrundlagen schwer zu bewerkstelligen. Bewilligungsverfahren für Antennen dauern lange und erschweren die notwendige Wartung und Modernisierung der Anlagen. Gesellschaft und Wirtschaft sind auf stabile Netze angewiesen.

Vereinfachtes Bewilligungsverfahren

Die neue Regelung sieht vor, dass der geltende Immissionsschutz vom Baubewilligungsverfahren entkoppelt wird. Betreiber von Mobilfunkanlagen müssen Inbetriebnahmen künftig der zuständigen Behörde in einem separaten Verfahren melden. Diese prüft die Unterlagen und veröffentlicht sie zusammen mit ihrem Entscheid. Der Rechtsschutz wird im Nachgang zur Veröffentlichung durch ein Beschwerderecht sichergestellt.

Die Regelung hält den Schutz der Bevölkerung aufrecht und verbessert gleichzeitig die Versorgungssicherheit. Zudem werden Kantone und Gemeinden administrativ entlastet.

Weiter verpflichtet die Vorlage die Mobilfunkbetreiberinnen zu einem Qualitätssicherungssystem, das die Einhaltung der Grenzwerte im Betrieb überprüft und sicherstellt. Besonderer Wert wird auf erhöhte Transparenz gelegt: Die Informationen aus der Antennendatenbank des Bundesamts für Kommunikation BAKOM werden leichter zugänglich gemacht und die Standortdatenblätter sollen veröffentlicht werden.

Für bauliche Anpassungen mit deutlich sichtbaren Auswirkungen – etwa auf den Landschafts- und Ortsbildschutz – bleibt das Baubewilligungsverfahren bestehen. Die Vorlage setzt die Motion 20.3237 «Mobilfunknetz. Die Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau jetzt schaffen» um.

Faktenblatt: Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Mobilfunk (PDF)

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