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Digitale Gesellschaft verlangt unabhängige Prüfung der Kabelaufklärung

Bei der Kabelaufklärung wird die Kommunikation zwischen der Schweiz und anderen Ländern nach geheimen Stichworten durchsucht. Die Digitale Gesellschaft beschreitet gegen diese Form der Massenüberwachung den Rechtsweg und kritisiert den Geheimdienst.
© (Quelle: Digitale Gesellschaft)

 Im laufenden Verfahren am Bundesverwaltungsgericht bleiben die vom Geheimdienst gemachten Angaben zur Praxis der Kabelaufklärung weiterhin ungenau, ausweichend und teilweise falsch, wie die Digitale Gesellschaft informiert. Weiter meint sie:

Die sogenannte Kabelaufklärung ist ein wesentlicher Teil der anlasslosen und verdachtsunabhängigen Massenüberwachung durch den Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Mit der Kabelaufklärung kann die Kommunikation zwischen der Schweiz und dem Rest der Welt umfassend erfasst und überwacht werden. Die Massnahme wurde 2017 mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) in der Schweiz legalisiert.

Die Digitale Gesellschaft hat am letzten Freitag eine weitere Stellungnahme beim Bundesverwaltungsgericht im Verfahren gegen die Kabelaufklärung eingereicht. Weiterhin zeigt sich klar: Die vom Geheimdienst gemachten Angaben zur Praxis der Kabelaufklärung bleiben ungenau, ausweichend und stimmen teilweise nicht mit den technischen Realitäten des Internets überein. Letzteres betrifft insbesondere den Austausch von Daten zwischen den einzelnen Netzwerken, die das Internet ausmachen, und den darauf aufbauenden Überwachungsanordnungen.

Der Geheimdienst darf nicht ungeprüft Behauptungen aufstellen, die die Grundrechtsverträglichkeit und Wirksamkeit der Kabelaufklärung verschleiern oder beschönigen. «Es ist inakzeptabel, dass der Dienst weiterhin unwahre oder technisch fragwürdige Angaben macht, ohne dass diese kritisch überprüft werden», so Erik Schönenberger, Geschäftsleiter der Digitale Gesellschaft. Deshalb fordert die Digitale Gesellschaft in ihrer Stellungnahme mit Nachdruck, unabhängige Expert:innen hinzuzuziehen, um endlich Klarheit über die tatsächliche Praxis zu schaffen.

Weiter belegt die Digitale Gesellschaft, dass der durchführende Dienst weder willens noch in der Lage ist, Auskunft über die Personendaten zu erteilen, welche bei ihm durch das Ausleiten der Datenströme im Rahmen der Kabelaufklärung anfallen und für die sogenannte Retrosuche aufbewahrt werden.

Die Digitale Gesellschaft macht erneut deutlich, dass die Kabelaufklärung eine anlasslose und somit grundrechtswidrige Massenüberwachung darstellt. Die aktuell bestehenden Kontrollmechanismen sind weder effektiv noch ausreichend, um diese Grundrechtsverletzungen zu verhindern oder eine grundrechtskonforme Praxis sicherzustellen. Eine anlasslose Massenüberwachung ist mit den Grundrechten in keinem Fall vereinbar.

Die Digitale Gesellschaft fordert das Bundesverwaltungsgericht daher auf, die nötigen Konsequenzen zu ziehen, die Überwachungspraxis kritisch zu überprüfen und unabhängige Expertise einzubeziehen. «Das Bundesverwaltungsgericht muss konsequent untersuchen, ob das ‹System› der Funk- und Kabelaufklärung die Grundrechte der Betroffenen verletzt und – um einen wirksamen Grundrechtsschutz sicherzustellen – in letzter Konsequenz einzustellen ist», betont Erik Schönenberger weiter.

Das Verfahren ist Teil der strategischen Klagen der Digitalen Gesellschaft im Kampf um die Freiheitsrechte in einer digitalen Welt. Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg ist bereits eine Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen die Massenüberwachung mittels Vorratsdatenspeicherung gemäss Strafprozessordnung hängig. Auch auf diese umstrittenen Daten, die eigentlich für Strafverfahren gedacht wären, kann der Geheimdienst zugreifen.

Beschwerdeführer:innen der Digitale Gesellschaft sind Serena Tinari (Recherche-Journalistin), Noëmi Landolt (Journalistin und Buchautorin «Mission Mittelmeer»), Marcel Bosonnet (Rechtsanwalt von Edward Snowden), Andre Meister (netzpolitik.org) sowie Norbert Bollow und Erik Schönenberger (jeweils Digitale Gesellschaft).

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