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Digitalisierung von AHV und IV erleichtert Zugang für Bürger und spart Kosten

Schweizer Bürger sollen künftig einfach, schnell und sicher Zugriff auf ihre Daten aus AHV und IV haben. Zudem sollen die Behörden automatisiert und sicher Daten austauschen können.

Das Schweizer Vorsorge-System.

© (Quelle: Admin.ch)

Mit diesen Zielen hat der Bundesrat das neue Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) erarbeitet. An seiner Sitzung vom 12. September 2025 hat er die Botschaft dazu verabschiedet. Damit schafft er die rechtliche Grundlage für eine effiziente und sichere elektronische Kommunikation in der 1. Säule sowie für weitere Sozialversicherungen.

Wollen Versicherte heute ihre AHV- oder IV-Daten überprüfen, ist dies oft mit einem erheblichen administrativen Aufwand und einer mehrwöchigen Wartezeit verbunden. Grund: Der Datenaustausch in den Sozialversicherungen der 1. Säule ist nicht automatisiert und die Kommunikation mit den Versicherten erfolgt oft noch mittels PDF-Dokumenten oder in Papierform. Dies will der Bundesrat ändern. Deshalb schlägt er dem Parlament vor, die Digitalisierung der 1. Säule zu verstärken. Versicherte sollen künftig die geleisteten AHV-Beiträge einfach und sicher auf einer Online-Plattform kontrollieren und rasch eine provisorische Berechnung der ihnen zustehenden Leistungen erhalten können. Durch den standardisierten elektronischen Datenaustausch zwischen den Durchführungsstellen der 1. Säule (u.a. Ausgleichskassen und IV-Stellen) können zudem Kosten eingespart werden.

In seiner Sitzung vom 12. September hat der Bundesrat das Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) verabschiedet und damit die Grundlage für eine durchgehende Digitalisierung in der 1. Säule gelegt. Die BISS-Vorlage definiert die Rahmenbedingungen für eine effiziente und sichere elektronische Kommunikation für Versicherte, Sozialversicherungen und weitere Akteure. Es legt einerseits verbindliche Anforderungen an Plattformen für die elektronische Kommunikation und deren Schnittstellen fest und regelt andererseits die Anforderungen für die Identitätsnachweise, den Datenschutz und die Datensicherheit. An der heutigen Aufgabenverteilung in der 1. Säule und der dezentralen Durchführung ändert das Gesetz nichts.

E-Plattform 1. Säule als neues Einstiegsportal Kernstück der Vorlage ist eine neue elektronische Plattform für die 1. Säule.

Die «E-Plattform 1. Säule» ermöglicht es den Versicherten, sich sicher einzuloggen und ihre Daten einzusehen. Sie können zum Beispiel kontrollieren, ob alle ihre Arbeitgeber die AHV-Beiträge bezahlt haben und ob Beitragslücken bestehen. Ebenso können sie eine automatisierte provisorische Berechnung ihrer AHV-Rente vornehmen. Die E-Plattform 1. Säule ermöglicht es zudem, auf Papierverkehr zu verzichten. Dokumente wie Rechnungen oder Entscheide der Behörden (zum Beispiel Entscheid über eine IV-Rente) können sicher digital übermittelt werden. Die neue Plattform baut auf Systemen der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) auf und soll von ihr betrieben werden.

Für die Versicherten bleibt die Nutzung der Plattform freiwillig. Dafür genügt es, sich mit einer vom Bundesrat anerkannten elektronischen Identität anzumelden. Die Durchführungsstellen und Versicherungen werden dagegen gesetzlich verpflichtet, elektronisch miteinander zu kommunizieren. Für die elektronische Kommunikation mit den Versicherten müssen sie diesen eine Plattform zur Verfügung stellen.

Änderungen nach der Vernehmlassung

In der Vernehmlassung befürworteten die Teilnehmenden grundsätzlich die Digitalisierungsabsichten des Bundes und eine grosse Mehrheit sprach sich für eine gemeinsame Plattform aus.

Parallel zur Vernehmlassung behandelte das Parlament zwei Motionen. Es entschied, dass die gesetzliche Grundlage für die elektronische Kommunikation nicht nur für die 1. Säule geschaffen werden soll, wie es die Vernehmlassungsvorlage vorsah, sondern auch für weitere Sozialversicherungen. Das Parlament nahm damit auch eine Forderung aus der Vernehmlassung auf. Der Bundesrat hat diese Beschlüsse des Parlaments in der Vorlage umgesetzt und die Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation auf weitere Sozialversicherungen ausgedehnt, unter anderem auf die Kranken- und Unfallversicherer. Er hält aber daran fest, dass die neue Plattform nur die 1. Säule umfassen soll. Die Entwicklung einer Plattform für alle Sozialversicherungen wäre mit erheblichen Risiken und Kosten verbunden.

Der Bund rechnet mit Investitionskosten für die E-Plattform 1. Säule und die integrierten digitalen Dienstleistungen von 15 Millionen Franken. Die Kosten werden von den Ausgleichsfonds der AHV, der IV und der EO übernommen, belasten also das Budget des Bundes nicht. Demgegenüber stehen substanzielle Einsparungen bei den Verwaltungskosten der Durchführung: Heute bezahlen die Ausgleichsfonds alleine Posttaxen im Umfang von jährlich 25 Millionen Franken. Zudem erhalten die Ausgleichskassen für Dienstleistungen wie zum Beispiel Rentenvorausberechnungen Verwaltungskostenzuschüsse aus dem AHV-Fonds von jährlich rund 10 Millionen Franken.

Die E-Plattform 1. Säule soll mit Inkrafttreten des Gesetzes und der Verordnungen für die Versicherten zur Verfügung stehen, frühestens 2028.

In derselben Sitzung hat der Bundesrat eine Botschaft zuhanden des Parlaments für einen Verpflichtungskredit für die umfassende Modernisierung der Organisation, der Geschäftsprozesse und der Informatiksysteme der ZAS, insbesondere derjenigen der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK) sowie der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) verabschiedet. Die ZAS führt die zentralen Register und steuert die Geldflüsse der 1. Säule. Sie richtet monatlich AHV- und IV-Renten an über eine Million Versicherte mit Wohnsitz im Ausland aus.

https://sozialesicherheit.ch/de/bundesrat-plant-digitale-plattform-in-der-ersten-saeule/

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