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Droh-E-Mails im Namen des NCSC

Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit warnt vor angeblichen Drohmails von Behörden, die Empfänger einer Straftat bezichtigen. Als Absender wird häufiger der Name des NCSC verwendet.
© (Quelle: Screenshot/PCtipp.ch)

E-Mails, die angeblich von Behörden verschickt werden und die Empfängerinnen oder Empfänger einer Straftat im Zusammenhang mit (Kinder-)Pornografie bezichtigen, sind nicht neu. In der vergangenen Woche wurden solche Fake-Extortion-E-Mails wieder vermehrt beim Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) gemeldet. Es waren fast 40 Prozent (345) der eingegangenen Meldungen, die diesen Bereich betreffen. Für einen grossen Teil dieser E-Mails wurde als Absender jedoch nicht eine Strafverfolgungsbehörde verwendet, sondern das NCSC.

Angebliche Droh-E-Mail im Namen des NCSC

© Quelle: Nationales Zentrum für Cybersicherheit (NCSC)

Dabei wird zwar die richtige Bezeichnung des NCSC verwendet, doch das Logo stamme von den Kollegen des britischen Cybersicherheitszentrums, so das NCSC. Verunsicherte Empfänger meldeten diese Mails dem NCSC via Meldeformular. Es handelt sich dabei jedoch um eine Fälschung.

Das NCSC weist darauf hin, dass in solchen Fällen weder das NCSC noch die Strafvermittlungsbehörden Informationen zu laufenden Verfahren via E-Mail versenden.

Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit verzeichnete in der neunten Woche 2023 mit 871 Meldungen den höchsten Meldeeingang dieses Jahres und gar den vierthöchsten in seiner Geschichte. Ausserdem sind die Real-Time-Phishing-E-Mails gegen Schweizer Banken aufgefallen. Es ging dabei nicht um Kreditkartendaten, sondern um den Zugang zum E-Banking-Konto. Mehr dazu hier.

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