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Lesedauer 3 Min.

Kleinanzeigenbetrug: Ware bezahlt, aber nie erhalten

Auf Plattformen wie Ricardo, Tutti, Anibis oder Facebook Marketplace erscheinen immer wieder betrügerische Inserate. Die Betrüger locken mit tiefen Preisen und schneller Abwicklung. Nach der Vorauszahlung wird die bestellte Ware jedoch nie geliefert.
© (Quelle: Cybercrimepolice)

cybercrimepolice.ch der Kantonspolizei Zürich muss wieder eine Warnung aussprechen. Diesmal geht es um Betrug mit Kleinanzeigenportalen.

Die Betrugsmasche

Die Cyberkriminellen erstellen Inserate mit beliebten Produkten wie Smartphones, Spielkonsolen oder Designerartikeln. Um Vertrauen zu schaffen, verwenden sie echte Fotos und glaubwürdige Beschreibungen. Die Preise liegen oft deutlich unter dem Marktwert, wodurch bei Interessierten der Eindruck entsteht, ein besonders gutes Geschäft zu machen.

Um Seriosität vorzutäuschen, nutzen die Betrüger Namen, Telefonnummern oder IBANs mit Schweizer Bezug. Wer sich meldet, wird meist freundlich, aber bestimmt gedrängt, rasch zu bezahlen, um das vermeintliche Angebot nicht zu verpassen. Häufig schicken sie sogar Kopien von Ausweisen, Postquittungen oder Fotos und Videos, die den angeblichen Versand in einer Postfiliale belegen sollen.

Als Zahlungsmittel werden meist direkte Überweisungsarten wie TWINT oder Banküberweisung verlangt. Nach der Zahlung bricht der Kontakt abrupt ab, Nachrichten bleiben unbeantwortet und die versprochene Ware trifft nie ein.

Was muss ich tun

  • Bleiben Sie misstrauisch, auch wenn Ihnen das Gegenüber eine Ausweiskopie, eine Schweizer Telefonnummer oder eine IBAN vorlegt. Diese Angaben beweisen nicht, dass die Person tatsächlich existiert und können missbräuchlich verwendet werden.
  • Treffen Sie sich persönlich und zahlen Sie bar bei Übergabe, wenn möglich.
  • Melden Sie betrügerische Inserate oder Profile über die dafür vorgesehene Meldefunktion der jeweiligen Plattform.

Ich habe bereits Geld überwiesen

  • Informieren Sie umgehend die involvierten Finanzinstitute und versuchen Sie, die Transaktion zu blockieren oder eine Rückforderung der Zahlung einzuleiten.
  • Begeben Sie sich nach telefonischer Voranmeldung zu Ihrer örtlichen Polizeistelle der Kantonspolizei und erstatten Sie Anzeige.

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