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Neues Gesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen

Der Bundesrat will die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer im digitalen Raum stärken und sehr grosse Kommunikationsplattformen sowie Suchmaschinen zu mehr Fairness und Transparenz verpflichten.
© (Quelle: UVEK)

Mit einem neuen Gesetz sollen zentrale Regeln für Dienste wie Facebook, X, TikTok oder Google gesetzlich verankert werden. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 29. Oktober 2025 entschieden. Interessierte Kreise können bis am 16. Februar 2026 zur Vorlage Stellung nehmen.

Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen bilden eine Kommunikations­infrastruktur. Diese wird von wenigen international tätigen Unternehmen wie Alphabet (u. a. Google, YouTube), Meta (Facebook, Instagram), TikTok und X nach deren privat festgelegten und durchgesetzten Regeln betrieben. Diese Plattformen bieten Vorteile wie eine grössere Vielfalt an öffentlich sichtbaren Informationen und Meinungen. Sie tragen aber auch zur Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten bei oder löschen Inhalte von Nutzerinnen und Nutzern nach nicht erkennbaren Regeln. In der Schweiz können dadurch die öffentliche Kommunikation und die Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt werden. Mit dem neuen Gesetz will der Bundesrat diesen negativen Einflüssen entgegenwirken und zugleich die Rechte der Nutzenden stärken. 

Das Gesetz soll sehr grosse Kommunikationsplattformen dazu verpflichten, Nutzerinnen und Nutzern ein Verfahren zur Verfügung zu stellen, mit dem sie bestimmte, mutmasslich rechtswidrige Inhalte unkompliziert melden können. Zu den Tatbeständen, die gemeldet werden können, gehören etwa Verleumdung (Art. 174 StGB), Beschimpfung (Art. 177 StGB) oder Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB). Zudem sollen die Betreibenden der Plattformen bei der Entfernung von Inhalten und der Sperrung von Konten die betroffenen Personen informieren und die getroffenen Entscheidungen begründen. Auch müssen sie ein internes Beschwerdeverfahren zur Verfügung stellen und bei Streitigkeiten an einer aussergerichtlichen Streitbeilegung mitwirken.

Vorgesehen sind weiter Transparenzvorgaben im Hinblick auf die Kennzeichnung und Adressierung von Werbung sowie den Einsatz von Empfehlungssystemen. Ausserdem müssen die vom Gesetz betroffenen Dienste ein öffentlich zugängliches Werbearchiv einrichten und der Verwaltung sowie der Forschung Zugang zu ihren Daten gewähren. Auch sollen sehr grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen dazu verpflichtet werden, eine Rechtsvertretung in der Schweiz zu bezeichnen, wenn sich der Sitz der Unternehmung im Ausland befindet. Dies stärkt die Durchsetzung des Gesetzes gegenüber Anbieterinnen, die keine Niederlassung in der Schweiz haben.

Die Vernehmlassungsadressaten werden eingeladen, bis zum 16. Februar 2026 zur Vorlage Stellung zu nehmen. Zudem werden sie gebeten, sich zu konkreten Fragen zum Jugendschutz und zum Meldeverfahren zu äussern.

Regulierung der grössten Dienste

Das Gesetz beschränkt sich auf sehr grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen, weil diese aufgrund ihrer Reichweite die öffentliche Debatte und Meinungsbildung stark beeinflussen. Als sehr gross gelten Dienste, die monatlich durchschnittlich von zehn Prozent der ständigen Schweizer Wohnbevölkerung genutzt werden (d. h. aktuell ca. 900 000 Nutzende).

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