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Lesedauer 3 Min.

Swisscom erhöht Preise für Privatkunden

Das ist kein verfrühter Aprilscherz. Ab dem 1. April verrechnet Swisscom ihren Privatkunden für Internet- und Mobile-Abonnemente monatlich 1.90 Franken mehr. TV- und Festnetz-Abos werden um 90 Rappen teurer.
© (Quelle: Swisscom)

Die Preisanpassung betrifft die oben genannten Produkte der Marke Swisscom und gilt für Neu- und Bestandskunden. Ausgenommen sind die Grundversorgungsangebote, Prepaid-Angebote sowie die Data-Only- und Kids-Abos bei Mobile. Betroffene Kunden werden in den nächsten Tagen auf der Rechnung sowie per E-Mail (wenn hinterlegt) informiert. Sollten Kunden damit nicht einverstanden sein, gibt es die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig aufzulösen.

Für die Preiserhöhung macht Swisscom strukturelle Veränderungen im Telekommunikationsmarkt geltend. Der Umsatzrückgang im Telekommunikationsmarkt lasse sich nicht mehr allein durch Kostensenkungsmassnahmen und Effizienzsteigerungen auffangen.

Auf einer speziellen Seite informiert Swisscom detailliert über die Preiserhöhungen: www.swisscom.ch/preisinfo

Neben den exakten Angaben zu allen Produkten gibt es auch einen Bereich mit häufig gestellten Fragen. Dort stehen auch diese Fakten:

Ich profitiere aktuell von einer Promotion / einem Rabatt. Bin ich auch betroffen?

Die Preise mit einer allfälligen Fixpreis-Promotion (z. B. Internet + TV 1 Jahr für 59.90/Mt.) bleiben bis zum Promo-Ende unverändert.

Bei spezifischen Rabatt-Promotionen (z. B. 20.- CHF oder 25% Rabatt) wird der Basis-Abopreis angepasst, sodass auch im Nettopreis eine Preisanpassung vorhanden sein wird. Die Höhe des versprochenen Rabatts bleibt gewahrt.

Sind auch Optionen (z. B. Multi Device) und Gerätepreise von der Preisanpassung betroffen?

Nein, Optionen und Gerätepreise sind nicht betroffen.

Ich bin mit den neuen Preisen nicht einverstanden. Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Bestandeskunden und Kunden, welche bis zum 27. Januar 2026 bestellt haben, können das von der Preisanpassung betroffene Abo ausserordentlich kündigen (Sonderkündigungsrecht).

Die Kündigung muss vor Inkrafttreten der Preisanpassung erfolgen:

  • Ohne Promotion: Kunden können vor Inkrafttreten der Preisanpassung per 31. März 2026 kündigen.
  • Promotionen mit fixem Abopreis (z. B. 1 Jahr lang Internet und TV für 59.90/Mt.): Die Kündigung ist bis zum Ablauf der Promotion mitzuteilen und ist wirksam per Ende der Promotionsdauer.
  • Kunden, welche ab dem 27. Januar 2026 bestellen, akzeptieren die Preisanpassung bereits mit der Bestellung und haben deshalb kein Sonderkündigungsrecht.

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