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Das Nicht-Retournieren von Routern kann teuer werden

Wer den Router oder die Settop-Box seines Internetanbieters nicht fristgerecht zurückschickt, zahlt unter Umständen bis zu 500 Franken.
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© Quelle: PCtipp.ch

Was vielen Konsumenten nicht bewusst ist: Router und Settop-Boxen von Internetprovidern werden den Kunden während der Vertragsdauer als Leihgeräte zur Verfügung gestellt. Bei Vertragsbeendigung oder Abowechsel will der Provider die Geräte in der Regel zurück, um sie im Rahmen eines «Refurbished-Prozesses» wieder an Kunden verteilen zu können. Das Telekomzentrum berichtet von einem Fall eines Kunden, dem UPC Cablecom wegen Selbstentsorgung für die alte Cisco-Settop-Box Fr. 125.- in Rechnung gestellt hat. Rein rechtlich darf der Provider das Gerät auch zurückfordern, weil die Leihgabe vertraglich so vereinbart wurde. Das Telekomzentrum hat nachgefragt, wie dieses Prozedere von den verschiedenen Anbietern gehandhabt wird.

Bis zu Fr. 500.- für nicht retournierte Horizon-Box

UPC Cablecom schreibt in den AGB ziemlich eindeutig: «Nach Beendigung des Vertrags müssen Sie uns die Geräte innerhalb von 14 Tagen zurückzusenden, ansonsten können wir Ihnen eine Entschädigung von pauschal Fr. 500.- in Rechnung stellen.» Wenig kundenfreundlich: Kunden werden zum Teil zusätzliche «Anschaffungskosten» in Rechnung gestellt. Bei Nicht-Retournierung der Cisco-Box wurde Kunden bis zu 220 Franken auf der Rechnung belastet, bei der neueren Horizon-Box gar bis zu 330 Franken. Das Telekomzentrum schätzt diese Anschaffungskosten als überrissen ein. Bei den grossen Mengen, die der Anbieter von Hardware-Firmen bezieht, dürften die Anschaffungskosten um 30 bis 50 Prozent tiefer liegen. Kritisiert wird zudem, dass die Gebühr auch auf Bestandskunden angewandt wird, die auf ein teureres Produkt wechseln.

Wie uns UPC Cablecom auf Anfrage mitteilt, variiere der Preis bei verspäteter Retoure je nach Gerät zwischen Fr. 40.- (Modem) und Fr. 330.- (beim aktuellen Horizon Recorder). Wird das Gerät nicht fristgerecht retourniert, erhält der Kunde nach 30 bis 60 Tagen einen Mahnbrief. Erst nach Verstreichen der Mahnfrist werde das Gerät, sofern nicht retourniert, verrechnet.

Pauschalgebühren bei Swisscom und Sunrise

Bei Swisscom und Sunrise wird bei nicht erfolgter Hardware-Rückgabe eine Pauschalgebühr in Rechnung gestellt. Bei Sunrise sind es Fr. 100.-, wenn die Geräte nach 60 Tagen nicht retourniert werden.

Bei Swisscom muss man die 30-Tage-Rückgabefrist beachten. Sonst werden Fr. 150.- auf der Rechnung veranschlagt. Die Telkos schicken Kunden meist Rücksendeetiketten. Bei der Swisscom und UPC Cablecom kann man sich zudem das Päckli mit dem Dienst pick@home von zu Hause oder von einer gewünschten Adresse abholen lassen oder dieses mit dem Dienst «Päckli Punkt» z.B. an einem K Kiosk abgeben.

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