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Hohe Sicherheit elektrischer Erzeugnisse dank ESTI-Marktüberwachung

Im Rahmen der risikobasierten Marktüberwachung hat das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI im Jahr 2025 mehr als 1›000 elektrische Erzeugnisse gezielt auf ihre Konformität und Sicherheit überprüft. Dabei zeigte sich ein insgesamt hohes Sicherheitsniveau. 
© Recall Swiss

Gleichzeitig wies rund jedes vierte geprüfte Produkt Mängel auf. Das ESTI griff bei unsicheren oder nicht konformen Produkten konsequent ein und es mussten Verkaufsverbote, Rückrufe und Sicherheitswarnungen ausgesprochen werden. Die Marktüberwachung von elektrischen Niederspannungserzeugnissen wird durch das ESTI schweizweit durchgeführt und erfolgt gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV; SR 734.26). Elektrische Erzeugnisse für Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie werden stichprobenweise und risikobasiert auf ihre Konformität bezüglich den Anforderungen an die elektrische Sicherheit hin überprüft.

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 1›001 Produkte überprüft. Die Kontrollen erfolgten sowohl online als auch vor Ort in Verkaufsstellen und Fachmärkten. Darüber hinaus wurden Überprüfungen direkt bei Herstellern, auf Fachmessen sowie auf Basis von Meldungen Dritter durchgeführt.

Insgesamt wurden bei 281 Produkten Mängel festgestellt. Davon betrafen 172 Produkte die elektrische Sicherheit. Die übrigen Mängel betrafen beispielsweise fehlende oder unvollständige Konformitätsnachweise, Kennzeichnungen oder technische Unterlagen.

Die Marktüberwachung des ESTI nach den Vorgaben der NEV beschränkt sich auf die Beurteilung der elektrischen Sicherheit von Niederspannungserzeugnissen. Erfasst sind Gefährdungen, die aus der elektrischen Konstruktion, der elektrischen Funktion, elektrischen Bauteilen, Schutzmassnahmen, Anschlussmitteln, elektrischen Fehlerzuständen oder den hierfür erforderlichen Sicherheitsinformationen entstehen.

Bei einer möglichen unmittelbaren Gefährdung von Personen oder bei fehlenden oder unvollständigen Konformitätsnachweisen kann das ESTI das Bereitstellen eines Erzeugnisses auf dem Markt verbieten. Rechtsgrundlagen sind die NEV und die Verordnung über Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB; SR 734.6). Im Berichtsjahr wurden 65 Verkaufsverbote ausgesprochen. Die betroffenen Produkte stammten vor allem aus den Bereichen Installationsmaterial, Haushalts- und Bürogeräte, Leuchten sowie Ladegeräte. Darunter waren auch einzelne Produkte für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen sowie zahlreiche elektrische Erzeugnisse mit unzulässigen ausländischen Steckern.

In Anwendung des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG; SR 930.11) haben in 23 Fällen Wirtschaftsakteure in der Schweiz in Zusammenarbeit mit dem ESTI mangelhafte Produkte vom Markt genommen. In acht Fällen wurden diese Rückrufe bzw. Sicherheitswarnungen zusätzlich auf den Kommunikationskanälen des Büros für Konsumentenfragen BFK unter https://www.konsum.admin.ch bzw. www.recallswiss.admin.ch publiziert. Betroffen waren Powerbanks und sonstige Akkus, Haushaltgeräte (Akku-Staubsauger und Heissluftfritteuse) und Installationsmaterial (Reiseadapter und sonstige Stecker-Adapter).

Sicherheitsmängel an elektrischen Produkten sind für Konsumentinnen und Konsumenten meist nicht sichtbar. Kritisch sind etwa minderwertige elektrische Bauteile, ungenügende Isolation, schlechte Steckverbindungen, fehlende Schutzfunktionen oder mangelhafte Ladegeräte und Akkus. Solche Produkte können Stromschläge, Überhitzung oder Brände verursachen.

Das ESTI kontrolliert die elektrische Sicherheit von Elektrogeräten, die in der Schweiz angeboten werden. Private Direktkäufe auf ausländischen Plattformen kann das ESTI gestützt auf die NEV nicht unterbinden. Wer ein Elektrogerät direkt bei einem ausländischen Anbieter bestellt, trägt ein höheres Risiko und hat im Problemfall oft keine leicht erreichbare Ansprechstelle in der Schweiz.

Elektrogeräte werden auf grossen Online-Plattformen oft zu auffallend tiefen Preisen angeboten. Besonders bei Angeboten auf Plattformen aus Asien ist Vorsicht geboten. Allerdings ist nicht jedes günstige Produkt unsicher. Verdächtig tiefe Preise können aber ein Hinweis darauf sein, dass bei Prüfung, Material oder Verarbeitung gespart wurde.

Besondere Vorsicht gilt bei Produkten ohne klare Herstellerangaben, ohne erreichbaren Kundendienst, ohne verständliche Bedienungsanleitung oder mit Steckern, die nicht zur Schweizer Norm passen. Das CE-Zeichen ist kein unabhängiges Prüfzeichen. Es bestätigt lediglich, dass der Hersteller erklärt, die geltenden gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Auch Geräte mit deutschen Schutzkontaktsteckern (Schuko-Steckern) können ein Sicherheitsrisiko darstellen. Solche Steckverbindungen können im Betrieb überlastet werden und dadurch einen Brand auslösen. Konsumentinnen und Konsumenten sollten solche Elektrogeräte direkt am Verkaufsort zurückweisen. Sie dürfen zudem in der Schweiz weder an Konsumentinnen und Konsumenten noch an die Industrie abgegeben werden.

Das ESTI empfiehlt, Elektrogeräte bei seriösen Anbietern mit erreichbarer Kontaktadresse und klaren Produktinformationen zu kaufen. Anerkannte Prüfzeichen bieten zusätzliche Orientierung. Ein anerkanntes Schweizer Prüfzeichen ist das freiwillige Sicherheitszeichen des ESTI. Zertifizierte Geräte sind auf der Website des ESTI veröffentlicht.

Wer Zweifel an der Sicherheit eines Elektrogeräts hat, sollte auf den Kauf verzichten oder das Gerät nicht weiterverwenden. Verdächtige Produkte können dem ESTI gemeldet werden. Meldungen können über das Kontaktformular auf der Website des ESTI oder über die Meldestelle des SECO eingereicht werden: www.esti.admin.ch bzw. https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Produktsicherheit/meldung_gefaehrlicher_produkte.html. Eine möglichst genaue Beschreibung der vermuteten Gefahr erleichtert die Bearbeitung der Meldung.
 

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