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Parlamentarier reichen Motion für eine staatliche E-ID ein

Die geplante E-ID wurde vom Schweizer Stimmvolk klar abgelehnt. Mit einer Motion fordern Nationalräte den Bundesrat nun dazu auf, eine staatliche E-ID zu schaffen. Der Vorstoss wird von allen Fraktionen unterstützt.
© (Quelle: Pixabay)

Vergangenes Wochenende hat das Schweizer Stimmvolk die geplante E-ID deutlich abgelehnt. Gemäss den Endresultaten aus den Kantonen erreichte das Bundesgesetz über die elektronischen Identifizierungsdienste (E-ID) nirgends eine Mehrheit. Unter dem Strich lehnten 64,4 Prozent der Stimmenden die Vorlage ab. Am Montag dämpfte die Justizministerin Karin Keller-Sutter daraufhin die Erwartungen auf eine rasche Alternative. Sie sagte, dass es aufgrund des Resultats nun nicht automatisch eine Mehrheit für eine rein staatliche Lösung gebe.

Das Parlament sieht das aber offenbar anders. Denn von diesem wurde bereits diese Woche ein Vorstoss vorbereitet, mit dem der Bundesrat beauftragt werden soll, eine staatliche E-ID zu schaffen. Die Motion wird von sämtlichen Fraktionen unterstützt. Die Motionärinnen und Motionäre zeigen sich überzeugt, dass die Volksabstimmung deutlich aufgezeigt habe, dass sich eine Mehrheit der Stimmenden eine E-ID wünscht, diese aber von der öffentlichen Hand ausgestellt und betrieben werden soll – und nicht von privaten Unternehmen. «Die Herausgabe und der Betrieb einer elektronischen Identität ist eine öffentliche Aufgabe, für die der Staat zuständig sein muss», heisst es in der Begründung zur Motion. Denn damit eine elektronische Identifizierung funktioniere und bei den Benutzerinnen und Benutzer auf Akzeptanz stosse, müsse Vertrauen vorhanden und die Handhabung möglichst einfach und praktikabel sein. Dem Staat werde hier am meisten Vertrauen entgegengebracht.

Im eingereichten Text ist denn auch die Rede von «einem staatlichen elektronischen Identifikationsmittel zum Nachweis der eigenen Identität (Authentifizierung) in der virtuellen Welt, vergleichbar mit Identitätskarte oder Pass in der physischen Welt». Laut Motionstext sollen insbesondere die Grundsätze «privacy by design», Datensparsamkeit und dezentrale Datenspeicherung (wie Speicherung der Ausweisdaten bei den Benutzerinnen und Benutzer) eingehalten werden. Und die E-ID dürfe zwar auf privatwirtschaftlich entwickelten Produkten und Diensten beruhen, der Ausstellungsprozess und der Gesamtbetrieb der Lösung müsse aber in der Verantwortung staatlicher, spezialisierter Behörden erfolgen, schreiben die Motionärinnen und Motionäre.

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