Anzeige
Anzeige
Anzeige
Lesedauer 3 Min.

Transkription von Kundengesprächen: Wo Datenschutz zur Stolperfalle wird

Sprach-zu-Text-Systeme versprechen Effizienzgewinne im Kundenservice. Doch wer Telefonate aufzeichnet und automatisiert transkribieren lässt, muss DSGVO, Fernmeldegeheimnis und Mitarbeiterrechte beachten. Experten warnen vor rechtlichen Grauzonen.

Transkription ist technisch inzwischen kein Problem mehr - ruft aber unter rechtlichen Gesichtspunkten neue Herausforderungen hervor

© (Quelle: EMGenie)

Die automatische Verschriftlichung (Transkription) von Kundengesprächen soll Dokumentation und Qualitätssicherung verbessern. Doch der Einsatz ist rechtlich komplex. Unternehmen bewegen sich im Spannungsfeld zwischen Digitalisierung und Datenschutz – mit Fallstricken bei DSGVO, Telekommunikations-Digitaldienstegesetz (TDDDG) und Persönlichkeitsrechten.

„Transkription ist ein wertvolles Tool zur Qualitätssicherung und Dokumentation – aber nur, wenn sie auf einer sauberen rechtlichen Grundlage erfolgt“, sagt Felix Pflüger, Geschäftsführer von Peoplefone Deutschland.

Bei der Transkription werden personenbezogene Daten von Kunden und Mitarbeitenden verarbeitet. „Damit ist eine klare Rechtsgrundlage erforderlich, und im Regelfall kommt hier nur die Einwilligungserklärung, wie sie die DSGVO vorsieht, in Betracht“, erklärt Datenschutzexperte Daniel Voigtländer. Die Anforderungen sind konkret: Der Gesprächspartner muss vorab über Aufzeichnung, Transkription, Zweck, Speicherdauer und eingesetzte Dienstleister informiert werden. Eine Alternative ohne Transkription muss angeboten werden. Die Zustimmung muss aktiv erfolgen und jederzeit widerrufbar sein. Blosses Schweigen reicht nicht.

Ein oft unterschätzter Aspekt: Wer transkribiert? Viele KI-Dienste zur Spracherkennung sitzen ausserhalb der EU. Für DSGVO-konforme Prozesse ist ein europäischer Anbieter die sicherere Wahl. Stephan Krüger vom Softwareanbieter jtel betreut Kunden wie Verlage und Versicherungen mit erheblichem Anrufaufkommen. Er weist darauf hin, dass einige seiner Kunden Transkript-Software lokal hosten, um personenbezogene Daten nicht auf amerikanischen Servern speichern zu müssen.

Fernmeldegeheimnis und AGB-Klauseln

Zusätzlich zur DSGVO spielt das TDDDG eine Rolle. Gemäss Paragraf drei unterliegt jede Kommunikation dem Fernmeldegeheimnis – auch die Information, dass jemand an einem Gespräch beteiligt ist. Eine Verarbeitung oder Weitergabe der Gesprächsinhalte ist nur mit gesetzlicher Grundlage zulässig.

Krüger hat beobachtet, dass Firmen Transkript- und KI-Anwendungen inzwischen teils über ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln. Verkürzt gesagt willigt jeder Anrufer ein, dass seine Daten aufgezeichnet, verschriftlicht und per KI ausgewertet werden. „Ob das rechtlich zulässig ist und vor Gericht standhält, ist zumindest fraglich“, so Pflüger.

Mitarbeitende nicht vergessen

Auch die Rechte der Mitarbeitenden dürfen nicht übersehen werden. Ihre personenbezogenen Daten werden bei der Transkription verarbeitet. Eine Einwilligung im Beschäftigtenverhältnis gilt jedoch nicht als freiwillig, da ein Machtgefälle besteht. „In diesem Fall kann das berechtigte Interesse nach Artikel sechs der DSGVO als Grundlage dienen“, sagt Voigtländer. Etwa zur Sicherstellung der Servicequalität. Unternehmen müssen ihre Mitarbeitenden umfassend informieren – idealerweise durch eine Richtlinie und spezielle Datenschutzinformation.

Felix Pflüger hält es für notwendig, einen eigenen KI-Server zu installieren. „Personensensible Daten sollten nicht in ChatGPT landen“, so der Peoplefone-Geschäftsführer. Als Faustregel empfiehlt er: Sobald Betriebe mehrere Anwendungsfälle haben und KI nicht nur vereinzelt nutzen, ist ein eigener KI-Server unvermeidlich – gehostet in Deutschland.

Kommentare

Datenschutz Internet & Sicherheit
Anzeige
Anzeige

Neueste Beiträge

Swisscom Produkte neu auch bei MediaMarkt
Swisscom bringt ihre Produkte neu in die Filialen von MediaMarkt in der Schweiz und stärkt damit ihre Präsenz im stationären Handel. Der Verkauf startet ab dem 14. August, und wird in den nächsten Wochen auf insgesamt zehn strategische MediaMarkt-Filialen ausgebaut.
2 Minuten
14. Aug 2026
KI verschärft die Lage
Mitarbeiter bleiben grösstes Cyberrisiko
Zwei aktuelle Studien zeigen: Das grösste Sicherheitsrisiko für Unternehmen sitzt nicht in der IT-Infrastruktur, sondern am Arbeitsplatz der eigenen Belegschaft.
3 Minuten
Die besten PCtipp-Artikel aus der Kalenderwoche 32
In der Kalenderwoche 32 vom 3. bis 9. August 2026 standen die Artikel «Pflanzen bestimmenn» und «Aufruf Lesertest Samsung SSD 990» ganz oben in der Gunst unserer Leserschaft. 
2 Minuten
14. Aug 2026

Das könnte Sie auch interessieren

Der Zenit für Gamer, Cosplayer und Fans von Star Wars
Fantasy Basel 2024: der grosse Rückblick
Sie war auch dieses Jahr die wichtigste Messe für Gamer, Cosplayer oder einfach für alle, die galaktische und fantastische Geschichten lieben. PCtipp hat die coolsten Bilder auf der Fantasy Basel 2024, der grössten Schweizer Comic Con, gesammelt.
3 Minuten
13. Mai 2024
Soluna-Beach-Party-Launch
Samsung lanciert Fold-Handys und Smart-Watches
Samsung hat im Soluna-Beach-Club in Zürich bei Tiefenbrunnen seine neue Galaxy Z Serie der Foldbables und Smart-Watches vorgestellt. Das Line-Up umfasst drei Falt-Smartphones und drei smarte Uhren - allerdings für unterschiedliche Zielgruppen. PCtipp hat die Preise, und sagt, welches Modell sich für welchen Anwender empfiehlt.
6 Minuten
22. Jul 2026
Jubiläum
40 Jahre Macintosh
Am 24. Januar 1984 wurde der erste Macintosh von Apple vorgestellt. Wir gratulieren zu 40 Jahren Mac!
2 Minuten
24. Jan 2024
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Kommentare