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Lesedauer 3 Min.

Fake E-Mail im Namen der Steuerverwaltung betr. angeblicher Unregelmässigkeiten

Im Namen der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV werden aktuell E-Mails mit einem angehängten Pdf-Dokument verschickt, in welchen über festgestellte Unregelmässigkeiten bei der Steuererklärung sowie bevorstehender rechtlicher Konsequenzen informiert wird.

Die Fake-Mail der Steuerverwaltung.

© (Quelle: cybercrimepolice)

cybercrimepolice.ch der Kantonspolizei Zürich muss wieder eine Warnung aussprechen. Konkret geht es dieses Mal um eine betrügerische Mail der Steuerverwaltung.

Unter Verwendung der bekannten Logos der Schweizerischen Eidgenossenschaft soll das Vertrauen erschlichen und die Empfänger dazu gebracht werden, auf die betrügerische E-Mail zu reagieren.

Die Betrugsmasche

Mit optisch veränderten Absenderadressen im Namen der Eidgenössischen Steuerverwaltung wurden in den letzten Tagen zahlreiche Personen per E-Mail kontaktiert. In der E-Mail werden die Empfänger aufgefordert das angehängte Pdf-Dokument zu prüfen und schnellstmöglich auf die in der E-Mail sowie im Schreiben aufgeführte E-Mail Adresse zu antworten.

© Quelle: cybercrimepolice

Im Gegensatz zur E-Mail haben sich die Betrüger mit dem angehängten Pdf-Dokument etwas mehr Mühe gegeben, in welchem detaillierter auf die angeblichen Unregelmässigkeiten der Steuererklärung eingegangen wird.

Im Schreiben wird dann auch sogleich auf die möglichen Strafbestimmungen sowie die damit verbundenen Konsequenzen eingegangen.

Aufgrund der Vorgehensweise sowie der optischen Art und Weise des Schreibens erinnern diese stark an ein Tatvorgehen, von welchem bereits berichtet wurde:

https://www.cybercrimepolice.ch/de/fall/drohmail-im-namen-von-fedpol-ist-eine-faelschung/

War man bei der damaligen Betrugsmasche auf die Forderungen eingegangen und hatte auf die betrügerische E-Mail reagiert, so erhielt man ein Antwortschreiben mit einer Einverständniserklärung für die zu leistende Zahlung. Nach Unterzeichnung dieser Erklärung schickten die Betrüger die Kontoangaben, auf welche die reduzierte Busse hätte einbezahlt werden sollen.

Was muss ich tun

  • Ignorieren Sie die E-Mail der vermeintlichen Eidgenössischen Steuerverwaltung und antworten Sie nicht darauf.
  • Öffnen Sie keine Anhänge, wenn Sie bezüglich des Absenders keine 100% Sicherheit haben.
  • Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an die legitime Organisation und erkundigen Sie sich nach der Authentizität der erhaltenen Nachricht.

Ich habe bereits Zahlungen getätigt

  • Informieren Sie umgehend Ihr Kreditkarten-/Finanzinstitut und leiten Sie eine Rückforderung der Zahlung ein.
  • Begeben Sie sich nach telefonischer Voranmeldung zu Ihrer örtlichen Polizeistelle der Kantonspolizei und erstatten Sie Anzeige.

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