Anzeige
Anzeige
Anzeige
Lesedauer 2 Min.

Apple zur Transparenz im App Store verdonnert

Das Landesgericht Berlin folgt vzbv-Klage, wonach Apple über Nicht-Prüfung informieren muss.

App Store

© (Quelle: Screenshot/PCtipp.ch)

Apple muss besser darauf hinweisen, dass Sternebewertungen im App Store nicht auf ihre Echtheit geprüft werden. Der bisherige Hinweis in den Nutzungsbedingungen reicht nach Ansicht des Landgerichts Berlin nicht aus, teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit. Dieser hatte zuvor eine entsprechende Klage eingereicht.

Streitfall Sternebewertungen

Im App Store der Apple Distribution International Ltd. enthält die Beschreibung der Apps auch die im Online-Handel üblichen Sternebewertungen sowie Rezensionen von Nutzern. Angezeigt werden unter anderem der Durchschnittswert und die Verteilung der Bewertungen. Doch eine wichtige Info fehlt bei den Sternebewertungen.

So prüft Apple nicht, ob die Bewertungen von Verbrauchern stammen, die die Anwendung tatsächlich genutzt haben. Das steht lediglich in einem Hinweis in den Nutzungsbedingungen des Anbieters - unter der Überschrift "Deine Beiträge zu unseren Diensten" - der Grund für die vzbv-Klage.

Informationspflicht nicht erfüllt

Das Landgericht Berlin teilt die Auffassung des vzbv, wonach die Sternebewertung im App Store ohne diese Klarstellung irreführend sei. Seit 28. Mai 2022 sind Anbieter verpflichtet, darüber zu informieren, ob und wie sie sicherstellen, dass Bewertungen von Verbrauchern stammen, die das Produkt oder die Dienstleistung tatsächlich genutzt oder gekauft haben.

Dadurch sollen Verbraucher besser vor gefälschten Nutzerbewertungen geschützt werden. Ausserdem sollen sie besser in die Lage versetzt werden, auf der Basis echter Bewertungen und Empfehlungen eine informierte Kaufentscheidung zu treffen, heisst es. Die gesetzliche Informationspflicht habe Apple nicht erfüllt. (pressetext.com)

Kommentare

Apple Apps App Store Recht Smartphone & Apps
Anzeige
Anzeige

Neueste Beiträge

Honor: Neues Logo und der Wandel zum KI-Ökosystem-Anbieter
Der Technologiekonzern Honor hat sein neues Markenlogo vorgestellt. Es soll für die Ambiotionen stehen, mit denen sich der Smartphonehersteller zum Anbeiter eines offen KI-Geräte-Ökosystems transformieren will.
3 Minuten
4. Aug 2026
Erst flügellahm, jetzt flotter Falter
Falt-Handy Samsung Galaxy Z Fold8 im PCtipp-Test
Smartphone «innovativ»: Das zeigt Samsungs brandneue Faltkreation, das Galaxy Z Fold8 schon von aussen an. Dank des 16:10-Formats ist es ein erstklassiges Content-Creator-Werkzeug, rassige Multimedia-Zentrale und hat ebenso viel von einem eleganten E-Book-Reader. Und obendrauf gibt´s das Ganze in handlicher Reisepassgrösse. Und doch lief im PCtipp-Test nicht alles von Anfang an rund.
6 Minuten
31. Jul 2026
Apple bietet Versicherung für mehrere Geräte auch in Deutschland an
Ein Jahr nach der Einführung in den USA kommt AppleCare One auch nach Deutschland. Die Versicherung umfasst mindestens drei Endgeräte der Kunden und ergänzt das bestehende Angebot AppleCare+, das nur für jeweils ein Produkt gilt.
3 Minuten
30. Jul 2026

Das könnte Sie auch interessieren

Publireportage
Eine Kamera. Alles im Blick: Die Reolink OMVI 3i PoE
Die neue Reolink OMVI 3i PoE (P931) vereint eine 180°-Panoramakamera mit einem motorisierten PT-Objektiv. So behält die smarte Kamera gleichzeitig das grosse Ganze im Blick und verfolgt Bewegungen in Echtzeit. Sie ist ab sofort für 279 Fr. bei digitech.ch erhältlich.
4 Minuten
6. Jul 2026
Anpassung der Energieetikette für Neuwagen ab 1. Januar 2027
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Grundlagendaten der Energieetikette für Personenwagen aktualisiert.
3 Minuten
Jubiläum
40 Jahre Macintosh
Am 24. Januar 1984 wurde der erste Macintosh von Apple vorgestellt. Wir gratulieren zu 40 Jahren Mac!
2 Minuten
24. Jan 2024
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Kommentare