Anzeige
Anzeige
Anzeige
Lesedauer 2 Min.

Apple zur Transparenz im App Store verdonnert

Das Landesgericht Berlin folgt vzbv-Klage, wonach Apple über Nicht-Prüfung informieren muss.

App Store

© (Quelle: Screenshot/PCtipp.ch)

Apple muss besser darauf hinweisen, dass Sternebewertungen im App Store nicht auf ihre Echtheit geprüft werden. Der bisherige Hinweis in den Nutzungsbedingungen reicht nach Ansicht des Landgerichts Berlin nicht aus, teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit. Dieser hatte zuvor eine entsprechende Klage eingereicht.

Streitfall Sternebewertungen

Im App Store der Apple Distribution International Ltd. enthält die Beschreibung der Apps auch die im Online-Handel üblichen Sternebewertungen sowie Rezensionen von Nutzern. Angezeigt werden unter anderem der Durchschnittswert und die Verteilung der Bewertungen. Doch eine wichtige Info fehlt bei den Sternebewertungen.

So prüft Apple nicht, ob die Bewertungen von Verbrauchern stammen, die die Anwendung tatsächlich genutzt haben. Das steht lediglich in einem Hinweis in den Nutzungsbedingungen des Anbieters - unter der Überschrift "Deine Beiträge zu unseren Diensten" - der Grund für die vzbv-Klage.

Informationspflicht nicht erfüllt

Das Landgericht Berlin teilt die Auffassung des vzbv, wonach die Sternebewertung im App Store ohne diese Klarstellung irreführend sei. Seit 28. Mai 2022 sind Anbieter verpflichtet, darüber zu informieren, ob und wie sie sicherstellen, dass Bewertungen von Verbrauchern stammen, die das Produkt oder die Dienstleistung tatsächlich genutzt oder gekauft haben.

Dadurch sollen Verbraucher besser vor gefälschten Nutzerbewertungen geschützt werden. Ausserdem sollen sie besser in die Lage versetzt werden, auf der Basis echter Bewertungen und Empfehlungen eine informierte Kaufentscheidung zu treffen, heisst es. Die gesetzliche Informationspflicht habe Apple nicht erfüllt. (pressetext.com)

Kommentare

Apple Apps App Store Recht Smartphone & Apps
Anzeige
Anzeige

Neueste Beiträge

Vernehmlassung
Angepasste Unternehmensabgabe für Radio und TV
Der Bundesrat will das Tarifmodell der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen anpassen und damit einen Entscheid des Bundesgerichts umsetzen. Die Vernehmlassung zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung wird am 23. Juni 2026 eröffnet.
2 Minuten
19. Jun 2026
Die besten PCtipp-Artikel aus der Kalenderwoche 24
In der Kalenderwoche 24 vom 08. bis zum 14. Juni 2026 standen die Artikel «Ubuntu 26.04 LTS ist da!» und «Mini-Cup-Game in der Google-Suche spielen» ganz oben in der Gunst unserer Leserschaft.  
2 Minuten
19. Jun 2026
AI Frontier Hackathon
Neurodiverse IT-Lernende entwickeln bei Microsoft eigene KI-Agenten
Über 40 neurodiverse IT-Lernende und Ausbildner, darunter Lernende im Autismus-Spektrum und mit ADHS, entwickelten beim AI Frontier Hackathon von Kauz Informatik Medien AG und Microsoft Schweiz eigene KI-Agenten.
3 Minuten
21. Jun 2026

Das könnte Sie auch interessieren

NFC-Angriffe auf Android verdreifacht
Cyberkriminelle nutzen zunehmend NFC-Technologie, um Bankdaten von Android-Nutzern zu stehlen. Die Angriffszahlen sind in wenigen Monaten dramatisch gestiegen.
2 Minuten
28. Mai 2026
Radios können Gesuche einreichen
BAKOM publiziert UKW-Frequenzen
Das Bundesamt für Kommunikation BAKOM hat am 28. Mai 2026 die Frequenzpakete für die Verbreitung von UKW publiziert.
2 Minuten
29. Mai 2026
Viele Mobilfunk-Anbieter senken Roaming-Preise
Die Sommerferien stehen vor der Tür. Daher hat der Online-Vergleichsdienst moneyland.ch die Kosten für die Nutzung des Smartphones im Ausland analysiert.
6 Minuten
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Kommentare